Ungültige Wahl der Polizei-Frauenbeauftragten Thema im Landtag

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Die CDU-Fraktion macht die Wahl der Frauenbeauftragten der saarländischen Vollzugspolizei, die das Verwaltungsgericht des Saarlandes für ungültig erklärt hat, zum Thema im Landtag. Hierzu hat der Vorsitzende des Innenausschusses, Alwin Theobald, eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt (Drucksache 17/1051). Außerdem befasst sich der Justizausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag (11.07.) damit. Hierzu erklärt Alwin Theobald, Vorsitzender des Innenausschusses des saarländischen Landtages:

„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Frauenbeauftragte der saarländischen Vollzugspolizei unter unerlaubter Einflussnahme der Gewerkschaft der Polizei auf den Wahlkampf ins Amt gekommen ist. Dennoch ist die in ungültiger Wahl gewählte Frauenbeauftragte nach wie vor im Amt. Das Innenministerium spielt offenbar auf Zeit und will Berufung einlegen.

Dieses Vorgehen ist unverständlich und mehr als fraglich, gerade auch angesichts der Schwere der festgestellten Verstöße gegen Wahlvorschriften und der Bedeutung der Integrität solcher Wahlen. Wir haben deshalb viele Fragen an die Landesregierung und erwarten klare Antworten, wieso das Ministerium hier so agiert und auch welche Kosten dadurch mit Steuermitteln finanziert werden müssen. Außerdem muss das Innenministerium für alle künftigen Wahlen seiner Verantwortung besser gerecht werden und sicherstellen, dass diese Wahlen in Zukunft frei von unzulässiger Einflussnahme durch Dritte, insbesondere durch Gewerkschaften, stattfinden können.“

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