Umsatzsteuer in der Gastronomie muss bei 7 Prozent bleiben

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Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag erneuert ihre Forderung an den Bund, den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie von 7 Prozent beizubehalten und fordert die saarländische Landesregierung auf, sich stärker dafür einzusetzen. Bereits im September hatte der saarländische Landtag auf CDU-Initiative über das Thema beraten. Auch die SPD-Fraktion hatte dort mit einem eigenen Antrag die Beibehaltung der ermäßigten Umsatzsteuer gefordert.

Für die CDU-Landtagsfraktion Saar erklärt die Abgeordnete

 Ute Mücklich-Heinrich:

„Das Jahresende kommt immer näher, deshalb brauchen die Gastronominnen und Gastronomen in unserem Land jetzt endlich Klarheit, welcher Umsatzsteuersatz ab dem nächsten Jahr für sie gilt. Von der saarländischen Ministerpräsidentin über den Bundesfinanzminister bis hin zum Bundeskanzler haben die politisch Verantwortlichen große Hoffnungen geweckt, dass es beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent bleibt. Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen!

Die Gastronomiebranche wurde zuerst durch die Einschränkungen von Corona und dann durch die erheblichen Verteuerungen der Energie- und Lebensmittelpreise hart getroffen. Eine richtige und wichtige Gegenmaßnahme war es, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zu senken. Dies sollte im Interesse der Branche als auch der Gäste dauerhaft beibehalten werden. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur gerade hier im Saarland trägt nicht nur zur Lebens- und Standortqualität bei, sondern auch zur Attraktivität unseres Landes als Reiseziel für in- und ausländische Gäste.

Von dem reduzierten Umsatzsteuersatz profitieren neben der Gastronomie auch viele andere Bereiche wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie verzehrfertig zubereitete Speisen zusammen mit weiteren Dienstleistungen abgeben.“

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