Saarländische Bauern dürfen durch Gülleverordnung nicht benachteiligt werden

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Immer mehr Bundesländer ermöglichen für ihre landwirtschaftlichen Betriebe sinnvolle und umweltfreundliche Ausnahmen von der neuen Gülleverordnung. Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alwin Theobald, fordert dies auch für die Betriebe im Saarland. Dies unterstreicht er mit einer parlamentarischen Anfrage (DS 17/1233) an die Landesregierung. Hierzu erklärt Alwin Theobald:

„Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ausgerechnet unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Saarland mit immer neuen Vorschriften und bürokratischen Hürden drangsaliert werden, während andere Bundesländer pragmatische Lösungen finden, die dazu auch noch Verbesserungen für den Umweltschutz bedeuten. Die SPD-Alleinregierung hätte längst reagieren können, aber sie hält an der bestehenden Düngeverordnung fest. Das bedeutet eine klare Wettbewerbsverzerrung und zeigt mangelndes Interesse der SPD an dem wichtigen Wirtschaftszweig Landwirtschaft.

Nach Bayern haben zwischenzeitlich auch Baden-Württemberg und Niedersachsen Alternativen ermöglicht. Dort können die Landwirte ganzjährig den Breitverteiler bei der Ausbringung von verdünnter Rindergülle auf Grünland und auch auf bestelltem Ackerland einsetzen, ganz ohne zusätzliche Bürokratie. Dies muss auch im Saarland möglich sein, ebenso wie die Ausbringung von Gülle auf angefrorenem Boden wie in Hessen.

Im Saarland hingegen drohen hunderte von Güllefässern wertlos zu werden, wenn die Landesregierung weiterhin wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert und an den sinnlosen und bürokratisiert an Schreibtischen erdachten Regelungen ihrer Düngeverordnung festhält. Das bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für unsere Landwirte. Um den Handlungsdruck zu erhöhen, habe ich eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Ausbringung von Rindergülle gestellt und hoffe auf ein Einlenken.“

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