Kinderschutzgesetz noch einmal nachgebessert – CDU-Positionen für besseren Kinderschutz setzen sich durch

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Der Sozialausschuss des saarländischen Landtages hat heute noch einmal wichtige Ergänzungen im Entwurf des Kinderschutzgesetzes beschlossen, das in der Novembersitzung des Landtages in zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Wenn das Gesetz nun so beschlossen wird, sind nahezu alle von der CDU geforderten Eckpunkte von der Landesregierung und der SPD-Fraktion übernommen worden. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher und Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für Kinderschutz, Alwin Theobald:

„Vor über einem Jahr schon haben wir als CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Kinderschutzgesetz in den Landtag eingebracht, jetzt endlich wird auch im Saarland der Kinderschutz in einem eigenen Gesetz verankert. Ich freue mich sehr, dass es in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses gelungen ist, auch die SPD von der Notwendigkeit ganz zentraler Punkte zu überzeugen, die wir schon länger fordern, die jedoch bisher in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen waren. Hierzu zählt insbesondere ein interkollegialer Ärzteaustausch in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch. Das gibt unseren Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit und ist ein wirklich großer Schritt zu einem besseren Schutz unserer Kinder.

Durch das neue Gesetz sind die Jugendämter künftig verpflichtet, eine neue Form des Austauschs in Fällen von Kindeswohlgefährdung und insbesondere auch im Bereich der Prävention und zum Schutz von Kindern umzusetzen. So sollen spezielle Netzwerke für Kinderschutz eingerichtet werden, in denen alle wichtigen mit dem Kindeswohl befassten Institutionen regelmäßig an einem Tisch sitzen – angefangen von den Jugendämtern über die Gesundheitsämter, die Polizei sowie die Schulen und Kindertageseinrichtungen bis hin zu erfahrenen Fachkräften.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die Pflicht zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten insbesondere an Schulen nun in dem Gesetz enthalten sein wird. Auch das ist ein wichtiger Meilenstein für den Umgang mit Verdachtsfällen und insgesamt für einen besseren Kinderschutz. Denn bisher wusste das Bildungsministerium nicht, wie die Kinderschutzkonzepte in unseren Schulen aussehen und ob überhaupt solche Konzepte an allen Schulen existieren.

Der Gesetzentwurf und die heute im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen zeigen, dass sich die besseren Ideen und Konzepte auch aus der Opposition heraus durchsetzen lassen. Ich bin froh, dass die SPD nach zunächst ablehnender Haltung jetzt fast alle Forderungen der CDU übernommen und so den Weg für einen besseren Schutz von Kindern im Saarland freigemacht hat. Eigentlich könnte es den schon seit über einem Jahr geben.

Lediglich unsere Forderung, statt eines ‚Saarländischen Rates für Kinderschutz‘ eine Kinderschutzkommission als Unterausschuss im saarländischen Landtag einzurichten und somit den hohen Stellenwert des Kinderschutzes zielorientiert an verantwortlicher Stelle zu verankern, wurde von der SPD nicht mitgetragen. Das ist ein Wermutstropfen in einem ansonsten guten und wichtigen Gesetz.“

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