Im Jahr 2023 gab es im Saarland einen Höchststand an Femiziden. Aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik wird deutlich, dass bei den insgesamt 41 Straftaten gegen das Leben neun dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzurechnen sind. Es gab sieben versuchte und zwei vollzogene Tötungen. Im Rahmen der Landtagsanfrage Drucksache 17/853 (17/767) vom 25. März zeigt der Überblick über die letzten zehn Jahre für das Saarland einen Durchschnitt von vier versuchten bzw. vollzogenen Femiziden pro Jahr. Zudem wird aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich, dass die häusliche Gewalt im Saarland weiter zunimmt (2019: 2.790 – 2022: 3.037 – 2023: 3.077 erfasste Fälle).
Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Saar, Anja Wagner-Scheid:
„Die Zahlen zu den Femiziden zeigen für 2023 einen absoluten Höchststand der letzten zehn Jahre. Das muss uns große Sorgen machen. Femizid bedeutet, Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. Täter sind Männer, die ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen ihre Entscheidungsgewalt über ihr Leben nehmen wollen.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass mittlerweile eine polizeiliche Definition von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalt erarbeitet wurde, die ab 2024 in der saarländischen Kriminalstatistik Anwendung finden soll. Nun muss sie bundeseinheitlich angewendet und ein bundesweites Lagebild erstellt werden. Die Tathintergründe gingen bisher nämlich nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Erst dann kann man präventiv gegen Femizide vorgehen.
Gerade bei dem Thema Gewalt gegen Frauen braucht es ein starkes Netzwerk, um Frauen zu helfen, aus Partnerschaftsgewalt auszubrechen und solch schreckliche Taten wie Femizide zu verhindern. Oft stehen Femizide am Ende einer langjährigen Gewaltspirale. Darüber brauchen wir mehr Konfliktberatung, mehr Therapieplätze, mehr Plätze in den Trauma-Ambulanzen, mehr Täterarbeit, mehr Anti-Gewalt-Training. Zudem sollten der Strafrahmen verschärft und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung von Auflagen und Vermeidung von Wiederholungstaten eingesetzt werden, zum Beispiel elektronische Fußfesseln zur Einhaltung von Näherungsverboten. Außerdem sollte bereits in Schulen und in der Ausbildung für das Thema sensibilisiert werden. Pädagogische und medizinische Fachkräfte und Zuständige bei Polizei und Justiz sollten fortwährend geschult werden.“