Grenzpendler im Homeoffice zahlen auch weiterhin Einkommenssteuer in Luxemburg

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Stefan Thielen, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion sieht Verlängerung positiv und fordert dauerhafte Lösung für die nächsten Jahre

Die Ausnahme von der 19-Tage-Regelung gilt weiterhin. Somit können die saarländischen Grenzpendler, die in Luxemburg angestellt sind und aufgrund von Corona im Homeoffice arbeiten, ihr Einkommen aus dieser Zeit weiterhin in Luxemburg versteuern und umgekehrt. „Viele Menschen im Nordsaarland werden durch diese Lösung steuerlich entlastet. Niemand soll draufzahlen müssen, weil er oder sie sich aktuell im Homeoffice befindet. Es ist wichtig, dass die europäischen Staaten jetzt an einem Strang ziehen. Deutschland und Luxemburg gehen hier vorbildlich partnerschaftlich und unbürokratisch vor. Diese Situation muss jetzt als Chance genutzt werden die Regelung dauerhaft zu verstetigen. Außerminister Heiko Maas und sein Kollege Scholz, Bundesfinanzminister, müssen hier im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Grenzgebiete diplomatisch tätig werden“, sagt Thielen.

Hintergrund:
Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bzgl. der Steuer gilt seit dem 3. April 2020 eine Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg. Sie wird so lange verlängert, bis eine der Vertragsparteien sie wieder aufkündigt. Die dabei gilt eine Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Folgemonats. Eine Aufkündigung ist laut Aussage des Bundesfinanzministeriums zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

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