Erneuerung der Roaming-Verordnung – Europaweite Gültigkeit beibehalten

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Helma Kuhn-Theis für Fortschreibung der bestehenden Verordnung

„Die bestehende Gebührenregelung ist nicht nur eine Erleichterung für Dienst- und Freizeitreisende innerhalb Europas, sie ist auch ein starkes Zeichen der Zusammengehörigkeit der Staaten. Europa muss als Ganzes gesehen werden. Ich bin daher eine absolute Befürworterin der Verordnung und deren Erhalt“, sagt die Vorsitzende des Europausschusses Helma Kuhn-Theis. „Es kann in Grenzregionen, wie in einigen Orten des Saarlandes, zudem zu Netzwechseln kommen und die Bürgerinnen und Bürger an der Grenze sind so vor hohen Kosten durch zusätzliche Gebühren geschützt. Wir profitieren hier sehr vom Wegfall der Roaminggebühren.“

Die EU-Kommission strebt aktuell eine Überarbeitung und Verlängerung der Roaming Verordnung an. In einer öffentlichen Anhörung können alle Bürger der EU online ihre Meinung übermitteln und aktiv an der Revision der „Roam-like-at-home“-Verordnung teilnehmen.

Hintergrund:
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roamingentgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Verbraucher und Unternehmen tragen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste, wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.

Die Konsultation hat am 19. Juni begonnen und läuft bis 11. September 2020.

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