CDU setzt Gastronomie-Umsatzsteuer auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung

Profile PM_Toscani

Die CDU-Landtagsfraktion konkretisiert ihre Forderung, die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Wie bereits Anfang August angekündigt, wird die Fraktion für die nächste Sitzung des saarländischen Landtags am 20. September einen Antrag einbringen und damit die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Entfristung einzusetzen.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stephan Toscani:

„Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur im Saarland trägt nicht nur zur Lebens- und Standortqualität bei, sondern auch zur Attraktivität unseres Landes als Reiseziel für in- und ausländische Gäste. Vom Schwenker bis zur Sterneküche hat die saarländische Gastronomie enorm viel zu bieten. Doch die Branche wurde zuerst durch die Einschränkungen von Corona und dann durch die erheblichen Verteuerungen der Energie- und Lebensmittelpreise hart getroffen.

Eine richtige und wichtige Gegenmaßnahme war es, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zu senken. Dies sollte im Interesse der Branche als auch der Gäste dauerhaft beibehalten werden. Die CDU-Fraktion wird deshalb mit einem Antrag im Landtag die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einzusetzen.

Die Ministerpräsidentin hat vor Kurzem gesagt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten zu wollen. Nächste Woche im Landtag geben wir ihr die Gelegenheit, dieser Ankündigung konkrete Taten folgen zu lassen. Sogar der Bundesfinanzminister hat sich inzwischen offen dafür gezeigt.

Von dem reduzierten Umsatzsteuersatz profitieren neben der Gastronomie auch viele andere Bereiche wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie verzehrfertig zubereitete Speisen zusammen mit weiteren Dienstleistungen abgeben.“

Weitere Artikel

Skip to content