ANTRAGder CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion Fördern und Fordern – Realitäts-, sach- und bedarfsgerechte Regelleistungen nach SGB II – Wichtiges Ziel bleibt Menschen in Arbeit zu bringen
Der Landtag wolle beschließen:
In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Regelleistungen des SGB II, darunter 1,6 Mio. Kinder und Jugendliche. So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig ist auch die Lebenssituation dieser Menschen, deshalb brauchen sie Hilfen, die ziel- und passgenau sind. Wir müssen diesen Menschen in ihrer schwierigen Lebenssituation soziale Absicherung und die Hilfestellung geben, die notwendig ist, damit sie ihr Leben wieder eigenständig in die Hand nehmen können. Wichtiges Ziel muss es sein, dass diese Menschen möglichst rasch wieder in Beschäftigung kommen. Schwerpunkt muss das Bemühen um Qualifizierung und Vermittlung sein. Wir wollen die Anreize zur Aufnahme einer Arbeit durch die Neuordnung der Hinzuverdienst-Regelungen verstärken.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mit Urteil vom 09.02.2010 aufgegeben, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen neu zu fassen und die Regelsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts in einem transparenten und bedarfsgerechten Verfahren neu zu berechnen. Die Regelsätze für Kinder sind eigenständig zu ermitteln und müssen die besonderen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen, insbesondere auch im Bereich der Bildung und Betreuung.
Das Bundesverfassungsgericht macht in seinem Urteil deutlich, dass es Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist, die Regelsätze so festzulegen, dass den Empfängern der Leistungen nach SGB II ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht wird.
Da dies Zeit in Anspruch nehmen wird, ist insbesondere die Einführung einer Härtefallregelung nun vordringliches Gebot, die dann greift, wenn Hilfebedürftige einen unabweisbaren, laufenden und nicht nur einmaligen besonderen Bedarf haben.
Insgesamt ergibt sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts folgender dringender Korrekturbedarf:
1. Abschläge und Kürzungen von einzelnen Positionen im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe dürfen nicht mehr geschätzt, sondern müssen nachvollziehbar begründet werden und auf sachlichen Erwägungen basieren.
2. Die Regelleistungen für Kinder müssen auf der Basis von Ermittlungen zum kinderspezifischen Bedarf eigenständig berechnet werden. Dabei sind auch die kindlichen Entwicklungsphasen und das, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist, zu berücksichtigen.
3. Für notwendige Aufgaben, die vom durchschnittlichen Bedarf abweichen, muss eine Härtefallregelung geschaffen werden.
4. Für die jährliche Anpassung der Regelsätze in den Jahren nach der Neubemessung muss ein neuer, sachgerechter Maßstab gefunden werden.
Dem Bundesgesetzgeber wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 insbesondere zur Aufgabe gemacht, die Leistungen für Kinder im Rechtskreis SGB II zu evaluieren und neu zu bestimmen. Die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind zu ermitteln und die Leistungen entsprechend auszurichten. Ob diese Bedarfe durch Geld-, Sach- oder gar Dienstleistungen abgedeckt werden, ist im Rahmen der anstehenden Evaluierung zu klären.
Die Leistungen für Kinder und Jugendliche sind realitäts-, sach- und bedarfsgerecht zu ermitteln und sorgfältig zu begründen. Gerade in Familien, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Kinder und Jugendlichen ebenfalls die Chance auf soziale Teilhabe und Vorankommen haben. Der Staat ist diesen Kindern gegenüber zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verpflichtet. Dieses muss so ausgestaltet werden, dass die betroffenen Kinder in die Lage versetzt werden, am gesellschaftlichen Leben und an den Bildungsangeboten teilzunehmen. Sie dürfen gegenüber Kindern aus Familien, die nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, nicht benachteiligt werden. So ist etwa sicherzustellen, dass ein ausreichender Betrag für das Essen in Schule und Kindertageseinrichtungen berücksichtigt wird, wie es die Landesregierung in Abstimmung mit anderen Bundesländern bereits in einer Bundesratesinitiative gefordert hat. Nur wenn wir allen unseren Kindern ermöglichen, an den Bildungsangeboten teilzunehmen, haben sie auch die Chance, später ein eigenständiges Leben ohne staatliche Transferleistungen zu führen. In den frühen Phasen der kindlichen Entwicklung werden schon die wesentlichen Grundlagen für einen erfolgreichen schulischen und beruflichen Werdegang gelegt. Gerade deshalb ist es oberste Pflicht unseres Sozialstaates, dafür zu sorgen, dass Kinder nicht dauerhaft benachteiligt werden, nur weil sie in sozial schwächeren Familien aufwachsen.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung auf,
• detaillierte Vorschläge zu unterbreiten, wie der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nutzen kann;
• ein Gesamtkonzept zu entwickeln, wie bessere Teilhabechancen und faire Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden können und das System der Hilfen aus einer Hand erhalten bleibt;
• die Hinzuverdienstregelungen deutlich zu verbessern, um den Anreiz zu erhöhen, zumindest ergänzende Arbeit aufzunehmen;
• das derzeitige Zuweisungssystem der Grundsicherungsstellen durch ein Bewerbungssystem für die Aufnahme von Arbeit während des Bezugs von Leistungen nach SGB II zu ergänzen;
• in die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach SGB II die spezifischen Kinderbedarfe, insbesondere auch für Bildung, im erforderlichen Maße einzubeziehen;
• die Problematik der privat krankenversicherten Leistungsempfänger aufzugreifen und eine Regelung im Sinne der Betroffenen zu suchen.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf,
• den bisher beschrittenen Weg zur Bekämpfung von Armut und insbesondere Kinderarmut sowie deren Auswirkungen konsequent fortzusetzen und die Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen und Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen weiterzuentwickeln;
• sich auf der Grundlage der bisherigen Bundesratsinitiativen im Rahmen der SGB II-Regelsatzreform für die angemessene Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen einzusetzen;
• sich in der KOLS-AG „Regelsätze“ (Arbeitsgruppe der Konferenz der obersten Landessozialbehörden) für eine zügige und sachgerechte Ermittlung der spezifischen Bedarfe von erwachsenen Leistungsempfängern sowie von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.