ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen umsetzen
Der Landtag wolle beschließen:
Aufgabe einer modernen Gesellschaft ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebenslagen zu beseitigen und zu verhindern. Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderung herauszuführen aus der Situation des ausschließlich passiven und Hilfe in Anspruch nehmenden Bedürftigen. Menschen mit Behinderungen sollen sich in einem barrierefreien Lebensraum und Wohnumfeld frei und selbstbestimmt entfalten können, so dass sie ihr Leben in einem höchstmöglichen Maß selbst gestalten können und nur dort Hilfe in Anspruch nehmen müssen, wo es ihre Situation nicht anders zulässt. Leitbild ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt leben können. Inklusion als Leitidee führt zu einem Wandel in der Ausgestaltung sozialer Unterstützungsleistungen. Auch ergibt sich daraus das Ziel gleicher Chancen für behinderte Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Der Landtag begrüßt, dass die Konvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten ist, die das Ziel hat, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern, ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden sowie einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu gewähren. Die UN-Konvention stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dar.
Der Landtag stellt fest, dass mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) sowie dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz – SBGG) ein hoher Standard bei der Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen im Saarland und ganz Deutschland angestrebt wird. Dieser soll auf Grundlage der UN-Konvention weiterentwickelt werden.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf,
1. die Auswirkungen und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu prüfen,
2. auf Grundlage des Ergebnisses der Prüfungen einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention unter Mitarbeit der Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, der eng mit den Aktionsplänen des Bundes und anderer Länder abzustimmen ist,
3. bei der Prüfung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen im Saarland und ihrer Organisationen zu gewährleisten,
4. die Potentiale von Menschen mit Behinderung schon möglichst früh in der Kindheit zu fördern. Dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen wird hierbei Priorität eingeräumt. Ziel ist die dauerhafte Etablierung eines Drei-Säulen-Konzeptes mit der Verstärkung der bereits vorhandenen Integrationsmaßnahmen, der Erhaltung der Förderschulen und dem gleichzeitigen verstärkten Einsatz von Förderlehrern an Regelschulen.
5. sicherzustellen, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Konvention im Vordergrund steht.
6. die Arbeitgeber zu verpflichten, alle innerbetrieblichen Möglichkeiten zur Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen durch das Angebot behinderungsgerechter Ausbildungsplätze so umfassend wie möglich zu gestalten. Es soll darauf hingewirkt werden, das gegenwärtige Beschäftigungspotential auszudehnen. Denn um das Wunsch- und Wahlrecht konsequent durchzusetzen, sind verschiedene Alternativen zur beruflichen Teilhabe nötig.
Begründung:
Erfolgt mündlich.