CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


Klaus Meiser, MdL, Vorsitzender der
CDU- Landtagsfraktion

Fraktion direkt

Blickpunkt

cdu_fuersprecher_2

Zu Peter Müller   >> weiter...


cdu saar

Zum Landesverband der CDU Saar   >> weiter...



ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: Aktionsplan Armutsbekämpfung

Der Landtag wolle beschließen:

Armut ist eine Schande für unsere Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für die Armut von Kindern. Armut hat viele Facetten. Als armutsbegründende „belastende Lebenslage“ gelten Situationen materieller Belastung, das Risiko zukünftiger materieller Belastung, aber auch Defizite bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Armut kann einen in jeder Lebensphase treffen. Außer der Kinderarmut gilt es etwa die Altersarmut, die Armut von alleinerziehenden Müttern und Vätern sowie von Migranten und älteren Erwerbslosen zu erfassen und gezielt zu bekämpfen. Die Ergebnisse der gerade veröffentlichten „Sozialstudie – Saar“ verdeutlichen, dass das Saarland in seinem Vergleich an das Bundesniveau fortgeschritten ist und in einigen Bereichen sogar überdurchschnittlich abschneidet.

Das Saarland hat in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufholprozess gestartet. Die Lebensbedingungen sind insbesondere hinsichtlich der Ausgeglichenheit der Einkommensverteilung, der geringeren Angewiesenheit auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, der geringeren Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie der guten Kinderbetreuung und zivilgesellschaftlichen Partizipation bundesweit hervorgehoben. An diesen Erfolgen müssen wir weiterarbeiten und aufbauen, um die Entstehung von Armut in unserem Land dauerhaft verhindern zu können.

Als besonders kritisch haben sich Fälle von Mehrfachbelastungen erwiesen. Effekte aus dem ökonomischen, familiären, sozialen, berufsbiographischen und gesundheitlichen Bereich zeigen eine direkte Auswirkung auf das Armutsrisiko und verstärken sich oft gegenseitig. Entsprechend muss Armutsbekämpfung als Querschnittsaufgabe angegangen werden. Nur durch eine Vernetzung von Projekten aus den unterschiedlichen Bereichen lässt sich eine Optimierung der saarländischen Armutsbekämpfung erzielen. Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik leistet dazu ebenso einen Beitrag wie die Wirtschaftsförderung z.B. mit speziellen Angeboten für ExistenzgründerInnen. Auch die Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA) und zahlreiche arbeitsmarktpolitische Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) konnten im Saarland einen wichtigen Beitrag leisten, um Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. Deshalb sollten die bisherigen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Armut im Saarland um zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich ergänzt und in einem Aktionsplan zusammengefasst werden. Hier werden die inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt, Anknüpfungsmöglichkeiten an vorhandene Strukturen und Maßnahmen ermittelt und die Abfolgen der Umsetzung festgelegt. Dabei reicht es nicht, bloß den Erscheinungsformen der Armut entgegenzuarbeiten, sondern es muss auch der Armut frühzeitig und nachhaltig vorgebeugt werden.

Auch bei der präventiven Armutsbekämpfung ist der Querschnittsaspekt zu berücksichtigen, der neben dem rein ökonomischen eben auch den sozialen, familiären und besonders den gesundheitlichen Bereich abdecken muss. Dies zeigt sich etwa am Beispiel der Bildung - insbesondere der frühkindlichen Bildung. Je früher Nachteile für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern ausgeräumt werden, umso fruchtbarer werden später ansetzende Angebote und Programme wirken können. Durch den weiteren Ausbau verlässlicher Betreuungsangebote in den frühen Jahren verbessern sich auch die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch dies ist ein Beitrag zur Armutsprävention ebenso wie die Verstetigung von Hilfsangeboten für BerufsrückkehrerInnen. Dadurch kann dem Risiko, nach der Elternzeit oder im Alter von Armut getroffen zu werden und sie unter Umständen an die eigenen Kinder weiter zu vererben, effektiv entgegengesteuert werden.

Im Aktionsplan müssen den Maßnahmen Priorität eingeräumt werden, die dazu geeignet sind, die akute Armutssituation im Saarland kurzfristig zu verbessern. Dazu gehört die Fortführung der sozialraumorientierten Projekte zur Bekämpfung von Armut, insbesondere bei Kindern. Das Land sollte eine Anschubfinanzierung bereitstellen, damit in allen Landkreisen entsprechende Projekte durchgeführt werden können. Durch ein tragfähiges Netz von Betreuungs- und Beratungseinrichtungen kann gerade die Situation von Familien mit Kindern im Saarland erheblich gebessert werden.

Deshalb fordert der Landtag des Saarlandes die Landesregierung auf, entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag:

- die Sozialberichtserstattung kontinuierlich fortzuführen mit besonderem Focus auf die Kinderarmut sowie die Armut von Alleinerziehenden und Migranten,

- durch die Bündelung und Vernetzung sämtlicher Maßnahmen und Projekte Synergien bei der Armutsbekämpfung im Sinne der Betroffenen zu realisieren,

- auf der Basis der Ergebnisse der aktuellen „Sozialstudie Saar“ einen zeitlich priorisierten Umsetzungsplan zu erarbeiten, der folgende konkreten Maßnahmen umfasst:

o die Ein- bzw. Fortführung von Kinderarmutsprojekten in allen saarländischen Landkreisen, vernetzt mit Schoolworkern und Schulentwicklungsplanung,

o dauerhafte Verankerung der Strukturen von „Keiner fällt durchs Netz“ über das Jahr 2011 hinaus sowie Anpassung und Optimierung der Abläufe im „Zentrum für Kindervorsorge“,

o Verstetigung bestehender Hilfs- und Betreuungsstrukturen insbesondere der Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS) zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

o Entwicklung und Fortführung spezieller Programme für BerufsrückkehrerInnen, alleinerziehende Väter und Mütter, ältere Menschen über 55 Jahre, Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Menschen mit Behinderung, da diese Gruppen oft Mehrfachbenachteiligungen ausgesetzt sind, die das Armutsrisiko erhöhen,

o Sicherung flexibler Betreuungsmöglichkeiten mit pädagogischem Auftrag gerade auch in den frühen Jahren. Weiterhin sollen die Angebote unter Nutzung der Ganztagsschulangebote gemeinwesenorientiert aufgebaut und weiterentwickelt werden,

- sich im Bundesrat für die Erhöhung der SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die Anpassung der Regelleistungen für Kinder an den tatsächlichen Bedarf und eine beschleunigte Aktualisierung der Regelsätze für Erwachsene einzusetzen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.