17. 11. 2009

ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE.-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: Änderung der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages NEU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Geschäftsordnung des saarländischen Landtages wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Neben den durch die Verfassung oder das Gesetz über den Landtag des Saarlandes vorgeschriebenen Ausschüssen bildet der Landtag folgende ständige Ausschüsse:

1. Ausschuss für Europaangelegenheiten sowie für Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates

2. Ausschuss für Inneres und Datenschutz

3. Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen

4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien

5. Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

6. Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung

8. Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz

9. Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit

10. Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr

und

11. einen Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung.

B e g r ü n d u n g :

Nach Artikel 77 der SVerf in Verbindung mit § 37 Landtagsgesetz bildet der Landtag nach Bedarf Ausschüsse. Zahl und Aufgabengebiete der ständigen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung festgelegt.

Die Neuordnung ergibt sich aus den Geschäftsbereichen der Landesregierung.

Die Einsetzung eines Eingabenausschusses ergibt sich bereits aus der Verfassung.

 

 

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