ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE.-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse gemäß Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes, § 37 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
Der Landtag wolle beschließen:
Es werden Ausschüsse mit 13 Mitgliedern, ein Unterausschuss mit 7 Mitgliedern und ein Ausschuss*) mit drei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern gebildet.
Die Fraktionen erhalten gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages bei der Besetzung der Ausschüsse folgende Anteile:
a) bei den Ausschüssen mit 13 Mitgliedern
CDU fünf Mitglieder
SPD drei Mitglieder
DIE LINKE. drei Mitglieder
FDP ein Mitglied
B90/Grüne ein Mitglied
b) bei dem Unterausschuss
CDU zwei Mitglieder
SPD zwei Mitglieder
DIE LINKE. ein Mitglied
FDP ein Mitglied
B90/Grüne ein Mitglied
c) bei dem Ausschuss mit drei Mitgliedern
CDU ein Mitglied
SPD ein Mitglied
FDP ein Mitglied
DIE LINKE. ein stellvertretendes Mitglied
B90/Grüne ein stellvertretendes Mitglied
*) Es handelt sich um den Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes gemäß § 63 Landtagsgesetz, der nach § 23 SVerfSchG aus drei Mitgliedern und zwei stell-vertretenden Mitgliedern besteht.