17. 11. 2009

ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE.-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: Bestimmung der Mitgliederzahl der Ausschüsse gemäß Artikel 77 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes, § 37 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes und § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages

Der Landtag wolle beschließen:

Es werden Ausschüsse mit 13 Mitgliedern, ein Unterausschuss mit 7 Mitgliedern und ein Ausschuss*) mit drei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern gebildet.

 

Die Fraktionen erhalten gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages bei der Besetzung der Ausschüsse folgende Anteile:

a) bei den Ausschüssen mit 13 Mitgliedern

CDU fünf Mitglieder

SPD drei Mitglieder

DIE LINKE. drei Mitglieder

FDP ein Mitglied

B90/Grüne ein Mitglied

b) bei dem Unterausschuss

CDU zwei Mitglieder

SPD zwei Mitglieder

DIE LINKE. ein Mitglied

FDP ein Mitglied

B90/Grüne ein Mitglied

c) bei dem Ausschuss mit drei Mitgliedern

CDU ein Mitglied

SPD ein Mitglied

FDP ein Mitglied

DIE LINKE. ein stellvertretendes Mitglied

B90/Grüne ein stellvertretendes Mitglied

*) Es handelt sich um den Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes gemäß § 63 Landtagsgesetz, der nach § 23 SVerfSchG aus drei Mitgliedern und zwei stell-vertretenden Mitgliedern besteht.

 

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