ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion: Neue Schuldenregeln in der Verfassung des Saarlandes verankern
I.
Der Landtag des Saarlandes begrüßt die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes. Die neuen verfassungsrechtlichen Regelungen verpflichten den Bund und die Länder, ihre Haushalte in konjunktureller Normallage grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
Die neuen Schuldenregelungen müssen vom Bund ab dem Jahr 2016 und von den Ländern ab dem Jahr 2020 vollständig eingehalten werden. Bis dahin müssen Schritt für Schritt ihre Haushalte so aufgestellt sein, dass die Vorgaben eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes erfüllt sind.
II.
Der Landtag des Saarlandes begrüßt, dass es der Landesregierung bei den Verhandlungen zur Föderalismusreform II gelungen ist, trotz der dem Land bereits gewährten Teilentschuldung, erneut Konsolidierungshilfen von der bundesstaatlichen Gemeinschaft zu erreichen. Von 2011 bis 2019 erhält das Land jährlich 260 Millionen Euro, im Gesamtzeitraum 2,34 Milliarden Euro.
III.
Der Landtag des Saarlandes bekennt sich zu den daraus ergebenden Verpflichtungen und wird seine Haushalte so aufstellen, dass er ab 2020 die Vorgaben eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes ohne neue Schulden einhält und damit der neuen Schuldenregelung eigenständig Rechnung trägt.
IV.
Der Landtag des Saarlandes bekundet seine feste Absicht, die für alle geltenden Grundsätze der neuen Verschuldungsregeln auch in die Verfassung des Saarlandes aufzunehmen und diese entsprechend zu ändern. Dies geschieht in Verantwortung für die zukünftigen Generationen und als Zeichen der Glaubwürdigkeit gegenüber der bundesstaatlichen Gemeinschaft, deren Solidarität wir abermals erfahren haben.
B e g r ü n d u n g : Erfolgt mündlich.