Der Landtag wolle beschließen:
Für viele gehörlose und schwerhörige Menschen bieten Untertitel im Fernsehen die Chance, sich umfassend zu informieren. Auch für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Fernsehen ein wichtiges und vielgenutztes Medium. Die zunächst oft unzugängliche Bilderwelt eines Films wird dabei durch Audiodeskription zum blindengerechten Hörfilm. Die demografische Entwicklung rückt ebenso das Thema Barrierefreiheit zunehmend ins öffentliche Bewusstsein: So wird sich in Deutschland die Zahl der 80-jährigen und Älteren bis zum Jahr 2050 von heute knapp vier Millionen auf zehn Millionen nahezu verdreifachen.
In Deutschland sind zur Zeit jedoch nur knapp 10 Prozent aller Fernsehsendungen untertitelt, Einblendungen von Gebärdensprache für gehörlose Menschen werden selten angeboten, gleiches gilt für die Audiodeskription.
In Anerkennung der Wichtigkeit dieser kulturellen und sozialen Aufgabe des Rundfunks haben die Länder im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die gesellschaftliche und medienpolitische Bedeutung barrierefreier Angebote nochmals hervorgehoben. Sowohl die Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio als auch die bundesweiten privaten Veranstalter werden verpflichtet, über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten vermehrt barrierefreie Angebote aufzunehmen. Die gemachten Fortschritte werden nach zwei Jahren überprüft.
Der saarländische Landtag begrüßt den im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erteilten Auftrag. Er fordert die saarländische Landesregierung auf, darauf zu achten, dass die barrierefreien Angebote auch tatsächlich und deutlich verstärkt werden.
Der saarländische Landtag anerkennt die bisherigen Leistungen des Saarländischen Rundfunks im Hinblick auf die Barrierefreiheit seiner Angebote trotz dessen begrenzter finanzieller Möglichkeiten.
So bietet der Saarländische Rundfunk seit langem zahlreiche Fernsehsendungen in einer Weise an, die es hör- und sehbehinderten Menschen ermöglicht, ungehinderten Zugang zu den Programmen zu bekommen. Des Weiteren spielt Barrierefreiheit insbesondere bei www.sr-online.de eine wesentliche Rolle: Mit seiner seit dem Jahr 1999 verankerten blindengerechten Fassung war der Saarländische Rundfunk seiner Zeit weit voraus. Schließlich ist auch Saartext für hörgeschädigte Nutzer nicht mehr wegzudenken.
Der saarländische Landtag fordert den saarländischen Rundfunk, aber auch die ARD insgesamt, das ZDF sowie die privaten Fernsehveranstalter auf, in Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des Rundfunks und im Interesse der behinderten Menschen ihr bisheriges Engagement in Sachen barrierefreier Rundfunkangebote in Abstimmung mit den Behindertenverbänden zu verstärken. Mittelfristiges Ziel ist, bis 2015 eine durchgehende Barrierefreiheit aller Fernsehangebote zu gewährleisten. Bis 2013 soll in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass die Hälfte der Fernsehangebote mit Untertiteln versehen sind.
Begleitend dazu wird die Landesregierung aufgefordert, das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz zu ändern mit dem Ziel, die Verbesserung der Barrierefreiheit von Fernsehangeboten im Interesse der behinderten Menschen sicher zu stellen.
B e g r ü n d u n g : Erfolgt mündlich.