ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen und Kinderartikel senken
Der Landtag wolle beschließen:
Der ECOFIN hat am 10.03.2009 einstimmig – also mit der Stimme von Bundesfinanzminister Steinbrück – beschlossen, dass die Mitgliedstaaten auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen (lokal erbrachte Dienstleistungen wie Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Reparaturen oder auch Friseurleistungen sowie im Gaststättengewerbe) den reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden können. Gleichzeitig hat Bundesfinanzminister Steinbrück erklärt, dass Deutschland davon keinen Gebrauch machen wird. Er begründete dies mit dem Ausfall von Steuereinnahmen.
Wenn der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Europäischen Union (EU) eingeführt wird, kann sich Deutschland nicht dauerhaft dagegen sperren. Ansonsten hätten gerade die saarländischen Unternehmen in Grenznähe, gegenüber Frankreich und Luxemburg einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil, der zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte. Die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen im Bau-, Handwerks- und Gaststättengewerbe bietet eine große Chance, die Rahmenbedingungen der Betriebe deutlich zu verbessern, Schwarzarbeit zu verringern und gleichzeitig die Kaufkraft der Verbraucher zu stärken.
Bei Hotelübernachtungen haben saarländische Hotels einen echten Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Kollegen aus dem Ausland. In Frankreich fallen auf Übernachtungen 5,5 %, in der Schweiz 3,6 %, in Spanien und Polen 7 % und in den Niederlanden 6 % Mehrwertsteuer an, während es in Deutschland 19 % sind.
Angesichts der derzeitigen Wirtschaftssituation muss die Mehrwertsteuer, wie bereits seit langem von der CDU-Saar gefordert, neben arbeitsintensiven Dienstleistungen auch für typische Kinderartikel gesenkt werden. Das entlastet Familien mit Kindern, die gerade jetzt auf jeden Euro angewiesen sind.
Der saarländische Landtag unterstützt die bereits seit Anfang 2004 laufenden Initiativen der Landesregierung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen und weitere Produktgruppen anzuwenden, um Wettbewerbsnachteile vieler klein- und mittelständischer Betriebe in der Grenzregion zu mindern. Das entlastet Bürger, führt zu einer Konsumerhöhung und Stabilisierung der Wirtschaft, einer Reduzierung der Schwarzarbeit und letztlich zu Steuermehreinnahmen.
Es ist jetzt möglich, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auch auf Babywindeln auszudehnen. Dies wäre ein erster Schritt zur Unterstützung von Familien mit Kindern, dem eine Ausdehnung der Steuerermäßigung für zusätzliche typische Kleinkind- und Kinderprodukte des täglichen Bedarfs folgen könnten, um so Familien mit Kindern hier konkret eine Entlastung zukommen zu lassen.
Der Landtag des Saarlandes
• begrüßt die bisherigen Bemühungen der saarländischen Landesregierung, eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen sowie Kinderprodukte des täglichen Bedarfs wie etwa Babywindeln zu erreichen und
• fordert die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung bezüglich einer Ausweitung des Anwendungsbereiches des reduzierten Mehrwertsteuersatzes aufzugeben und die ihr durch den ECOFIN eröffneten Möglichkeiten in Deutschland umzusetzen.
B e g r ü n d u n g
Erfolgt mündlich.