Der Landtag wolle beschließen:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007 die bisherige Organisationsstruktur der ARGEN in Form einer Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber bis Ende 2010 Zeit eingeräumt, die Aufgabenerfüllung im Rahmen der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ verfassungskonform zu gestalten.
Der von Bundesarbeitsminister Scholz und den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck erarbeitete Kompromissvorschlag geht davon aus, dass die Aufgabenerfüllung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nur durch eine verfassungsrechtliche Absicherung des Zusammenwirkens der beiden Leistungsträger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erfolgreich und zukunftsfest gestaltet werden kann. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sollten das grundlegende Prinzip der Hilfe aus einer Hand sicherstellen, das der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) verfolgt hat.
Der Koalitionsausschuss konnte jedoch keine Einigung hinsichtlich der Neuorganisation der Grundsicherungsstellen erzielen. Die Verfassungsänderung zur Absicherung einer neuen Form der Mischverwaltung scheint in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr realisierbar.
Vor Ende 2010 auslaufende Verträge zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen müssen verlängert werden. Das schafft Rechtssicherheit für die Beschäftigten in den ARGEN und für die Hilfeempfänger der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Es ist dafür zu sorgen, dass die ihnen zustehenden Geldleistungen weiter ausgezahlt werden. Kein Arbeitslosengeld-II-Empfänger darf um seine Hilfe fürchten müssen.
Jetzt ist es wichtig, die Zeit bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode intensiv dafür zu nutzen, Konsequenzen aus der zurückliegenden Diskussion zu ziehen und eine sachgerechte Antwort vorzubereiten. Diese Diskussion über eine Neuorganisation von außergewöhnlichem Ausmaß ist nicht vergebens gewesen, sondern hat eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt:
Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Und die Reform muss sicherstellen, dass alle Hilfebedürftigen Zugang zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit haben und die Bundesagentur auch zukünftig für eine wirksame Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich ist.
Bei der Neuregelung müssen weiterhin kommunale Lösungen möglich bleiben und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden. Die Städte und Kreise verfügen über die notwendigen Kompetenzen, um gerade Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen.
Die künftige Lösung muss berücksichtigen, dass eine gute und effiziente Kooperation und Koordination der Akteure vor Ort immer noch die wichtigste Voraussetzung für eine optimale Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ist. Deshalb muss für die künftige Lösung gelten: Schaffung transparenter, schlanker und nachvollziehbarer Strukturen sowie Gewährleistung des lokalen und regionalen Bezugs.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag des Saarlandes Bundesarbeitsminister Scholz auf:
• noch in dieser Legislaturperiode eine verfassungskonforme und zukunftsfeste Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften im SGB II vorzubereiten, die sich am Grundsatz des „Früh Fördern und fair Fordern“ orientiert,
• bei der Neuorganisation des SGB II gesamtkommunale Lösungen ohne zeitliche Befristung zu erhalten, eine wenigstens einmalige Öffnungsklausel für Optionskommunen vorzusehen und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen zu berücksichtigen.
B e g r ü n d u n g Erfolgt mündlich.