26. 03. 2009

GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes

Der Landtag wolle beschließen:

Artikel 1

Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes

Das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1226), wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die vom Saarland nach § 7 Absatz 1 Satz 2 verausgabten Mittel werden nicht von den Einnahmen aus Studiengebühren in Abzug gebracht.“

2. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Bis zum Beginn der Rückzahlung des Darlehens haben die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer keine Zinsen zu tragen. Die in dieser Zeit anfallenden Zins- und Bearbeitungskosten werden dem Kreditinstitut nach § 5 Absatz 1 vom Saarland erstattet.“

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „einschließlich Zinsen“ gestrichen.

c) In Absatz 3 werden die Wörter „Zahlung der“ gestrichen und vor dem Wort „Zinsen“ die Wörter „ab diesem Zeitpunkt zu zahlenden“ eingefügt.

3. In § 4 Absatz 4 Satz 1, § 5 Absatz 6 Satz 4, § 8 Absatz 1 Satz 2 und 4, § 15, §16 Absatz 1 und 2 und § 17 Absatz 4 werden die Wörter „Bildung, Kultur“ jeweils durch das Wort „Wirtschaft“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 und 2 treten mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft

B e g r ü n d u n g :

A. Allgemeines

Seit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 erheben die saarländischen Hochschulen Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Die Gebühren für die ersten beiden Semester betragen lediglich 300 Euro. Die Studiengebühren werden begleitet durch ein sozialverträgliches Darlehenssystem, da jeder Studierende ohne Bonitätsprüfung ein Darlehen erhalten kann. Dennoch haben sich bisher relativ wenige Studierende für die Aufnahme eines Darlehens entschieden und damit für die Möglichkeit der Entrichtung der Studiengebühren erst zwei Jahre nach Studienende. Grund hierfür war wahrscheinlich die Angst vor steigenden Zinsen. Stattdessen haben sie – sicher oft mit Unterstützung ihrer Familie – die Gebühren jedes Semester direkt bezahlt.

Durch ein verbessertes Studiengebührenmodell werden die Studierenden und ihre Familien jetzt entlastet. Ab dem Wintersemester 2009/2010 werden die Zinsen für Studierende vom Land übernommen. Wer als Studierender bisher schon ein Darlehen aufgenommen hat, bekommt die bereits gezahlten Zinsen zurück und wird von der Zinszahlung in gleichem Umfang befreit wie Studierende, die erst zum Wintersemester 2009/2010 ein Darlehen zur Zahlung der Studiengebühren aufnehmen.

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1:

Das Saarland übernimmt künftig die Zinsen für die Studierenden, die ein Darlehen zur Zahlung ihrer Studiengebühren aufnehmen (vgl. zu Nummer 2). Die Regelung dient der Klarstellung, dass die hierfür erforderlichen Mittel durch das Land bereitgestellt werden und nicht aus dem Gebührenaufkommen finanziert werden.

Zu Nummer 2:

Studierende, die ihre Studiengebühren über das Darlehensmodell – Saarland finanzieren, müssen künftig bis zum Beginn der Rückzahlungsphase des Darlehens keine Zinsen mehr zahlen. Die anfallenden bzw. seit dem Wintersemester 2007/2008 angefallenen Zinsen werden vom Land übernommen. Durch diese Zinsfreistellung werden Studierende und ihre Familien deutlich entlastet.

Zu Nummer 3:

Die Änderung enthält als Sammelvorschrift die Anpassung der Ministeriumsbezeichnung an den geänderten Ressortzuschnitt der Landesregierung.

Zu Artikel 2

Mit Ausnahme von Artikel 1 Nummer 3 tritt das Gesetz rückwirkend in Kraft. Hierdurch wird sichergestellt, dass Studierende, die bisher schon ein Darlehen zur Zahlung der Studiengebühr aufgenommen haben, ihre bereits gezahlten Zinsen zurückerhalten beziehungsweise von den bisher aufgelaufenen Zinsen freigestellt werden.

 

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