ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Saarbergbau wird sozialverträglich beendet
Für den Saarbergbau war der 23. Februar 2008 ein historischer Wendepunkt. Die abbaubedingte Erderschütterung in der Primsmulde führte zu einer unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung und zu massiven Sachschäden. Nur durch großes Glück sind keine Menschen zu Schaden gekommen. In der schwierigen Situation nach dem Ereignis vom 23. Februar 2008 sah es zunächst so aus, dass Kohleförderung und Beschäftigung im Saarbergbau abrupt wegfallen würden.
Dieser Bruch konnte durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Landesregierung und RAG AG abgewendet werden. Der Steinkohlenbergbau an der Saar geht 2012 unwiderruflich zu Ende. Um ein sozialverträgliches Auslaufen des Bergbaus an der Saar sicherzustellen, ist allerdings bis dahin eine stark reduzierte und befristete Förderung in den Flözen Grangeleisen und Wahlschied noch nötig.
Dank der guten Zusammenarbeit von RAG, Landesregierung und Trans-Fair-Stelle ist die an die Wand gemalte Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten nicht eingetreten. Trotz Wirtschaftsflaute gelingt die vereinbarte sozialverträgliche Personalanpassung. Bereits Ende 2008 konnten von der paritätisch besetzten Trans-Fair-Stelle 1.000 freie Stellen eingewoben und dorthin schon mehr als drei Viertel der 400 Betroffenen vermittelt werden.
Der Landtag des Saarlandes begrüßt:
• dass der Bergbau an der Saar zum 1. Juli 2012 sozialverträglich beendet wird,
• dass Ministerpräsident Peter Müller durch gutes Verhandeln 100 Millionen Euro Strukturhilfen für das Saarland erreicht hat,
• dass Dank der guten Kooperation zwischen Landesregierung, RAG und der Trans-Fair-Stelle bereits drei Viertel der jüngeren, nicht anpassungsgeldberechtigten Bergleute in Arbeitsverhältnisse außerhalb des Bergbaus vermittelt wurden.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Bergbehörden auf,
- den eingereichten Genehmigungsantrag für den Abbau in den Streben 8.5.-, 8.6.- und 8.7.-Ost im Flöz Wahlschied sorgfältig unter Beachtung, dass eine Gefahr für Leib und Leben sowie Gemeinschäden ausgeschlossen sind, zu prüfen,
- durch entsprechende Auflagen sicherzustellen, dass die Genehmigung bis zum 31.06.2012 befristet und die Belastungen für die betroffene Region so gering wie möglich sind.
Der Landtag des Saarlandes fordert die RAG AG auf,
- über die Auflagen der Bergbehörden hinaus alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Belastungen für die Bevölkerung minimieren,
- bereits entstandene und noch entstehende Bergschäden zügig und unbürokratisch zu regulieren,
- weiterhin eine offene Informationspolitik über die geplanten Vorhaben zu betreiben.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf,
- den vom noch vorübergehend notwendigen Bergbau betroffenen Ort Reisbach durch infrastrukturelle Hilfen zu unterstützen
Begründung: Erfolgt mündlich.