CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


Klaus Meiser, MdL, Vorsitzender der
CDU- Landtagsfraktion

Fraktion direkt

Blickpunkt

cdu_fuersprecher_2

Zu Peter Müller   >> weiter...


cdu saar

Zum Landesverband der CDU Saar   >> weiter...



ANTRAG der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion: Bessere Informationen für Verbraucher

Der Landtag wolle beschließen:

Effektiver und transparenter Verbraucherschutz hat im Saarland höchste Priorität.

Dabei spielen unangemeldete Kontrollen in Lebensmittelbetrieben und die Information darüber eine zentrale Rolle.

 

 

Der saarländische Landtag begrüßt deshalb

· die Steigerung von Zahl und Qualität der Kontrollen, insbesondere auch die der gezielten landesweiten Sonderkontrollen, sowie die Modernisierung der Analysetechnik auf den neuesten Standard.

· die Maßnahmen, die die Landesregierung als Konsequenz aus dem Fall des Bäckereibetriebes ergriffen hat, die Einführung eines Rotationsprinzip der Lebensmittelkontrolleure und die Befristung der Zuständigkeit eines Kontrolleurs auf max. fünf Jahre für den gleichen Betrieb,

· die Einrichtung einer Verbraucherschutzhotline,

· die aktive und offensive Informationspolitik der Landesregierung gegenüber den Verbrauchern im Rahmen des rechtlich Möglichen.

Die derzeitige bundesrechtliche Regelung, auf deren Grundlage zu informieren ist, ist bezüglich der Informationsrechte der Verbraucher verbesserungsbedürftig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, nicht beim Land.

Der saarländische Landtag drängt deshalb darauf, dass nicht erst beim Vorliegen von Gesundheitsgefahren oder wenn zum Verzehr ungeeignete und Ekel erregende Produkte in Verkehr gebracht worden sind, die Verbraucher zu informieren sind.

Schon bei gravierenden Hygieneverstößen soll zukünftig schnell und umfassend eine Information der Verbraucher rechtssicher ermöglicht werden. Dazu gehört, dass in solchen Fällen auch der Name der Betriebe veröffentlicht werden kann, was zurzeit rechtlich problematisch ist.

Der saarländische Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf,

· eine Bundesratsinitiative mit diesem Ziel im Sinne eines besseren Schutzes und einer besseren Information des Verbrauchers in die Wege zu leiten,

· bei der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzminister eine bundesgesetzliche Verbesserung des geltenden Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes im Sinne der Verbraucher anzustoßen, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Information der Verbraucher bei Verstößen gegen Hygienevorschriften und –richtlinien,

· dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Strafrahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen konsequenter als in der Vergangenheit ausgeschöpft werden,

· zu prüfen, ob aus Gründen der vorbeugenden Abschreckung der Strafrahmen für Bußgelder erhöht werden muss. Gegebenenfalls ist auch hier eine entsprechende Bundesratsinitiative in die Wege zu leiten.

B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.