ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Vereinbarung von Löhnen ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien
Der Landtag wolle beschließen:
Der saarländische Landtag akzeptiert kein Lohn-Dumping in Deutschland. Er ist gegen sittenwidrige Löhne und gegen eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Allerdings ist der Landtag auch gegen staatliche Zwangseingriffe und für die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie, die sich in Deutschland seit mehr als fünfzig Jahren bewährt hat. Die Festlegung der Löhne ist und bleibt die verantwortungsvolle Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Der Gesetzgeber darf sich hier nicht zum Tarifpartner aufschwingen und die Rolle der Gewerkschaften übernehmen.
Die Zahlung eines angemessenen Lohns ist wichtig und bedeutsam. Aber damit es dazu überhaupt erst kommen kann, müssen vorher Arbeitsplätze entstehen. Das ist der eigentliche Punkt. Ein einheitlicher, flächendeckender Mindestlohn entspricht nicht der Vielfalt der Arbeitsplätze in Deutschland und berücksichtigt keine branchenspezifischen Besonderheiten. Die Situation in Frankfurt/Oder ist eine andere als die in Frankfurt/Main. Eine solche gesetzliche Zwangsmaßnahme würde mehr als 600.000 Arbeitsplätze unmittelbar gefährden. Diese Zahl ist in etwa so hoch wie der Rückgang der Arbeitslosen im letzten Jahr.
20 der 27 EU-Länder haben einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Der Mindestlohn schwankt jedoch in Europa zwischen 80 € und 1.500 € pro Monat. Der deutsche Arbeitsmarkt ist im Verhältnis zu anderen europäischen Staaten weitaus weniger flexibilisiert, bietet dafür den inländischen Beschäftigten aber einen wesentlich höheren Schutz. Dabei stärken ein hoher Kündigungsschutz und ein ausgeprägtes Tarifrecht die Rechte der Arbeitnehmer in besonderem Maße, führen aber zusammen mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu einer Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Dies wird beispielsweise bei der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich deutlich.
Insbesondere Grenzregionen mit größeren Lohngefällen zum Nachbarland, wie dies in Ostdeutschland der Fall ist, wären durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland betroffen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist zutiefst unsozial, weil nicht alle gleich betroffen sind. Er schadet den Schwächsten der Gesellschaft, denn er vernichtet vor allem einfache Jobs für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte. Er sorgt für Jobverlagerungen ins Ausland oder in die Schwarzarbeit (Experten rechnen mit einer Zunahme der Umsätze in der Schattenwirtschaft von 7 % bei einem Mindestlohn von 7,50 € sowie einer Steigerung der an Fiskus und Sozialkassen vorbei erbrachten Wertschöpfung von bis zu 25 Milliarden €.).
Der Landtag setzt sich für die Einführung eines Kombilohns ein, bei dem der Arbeitnehmer vom Staat und nicht vom Unternehmen Zuzahlungen erhält, damit das Einkommen ausreichend ist. Dadurch wird ein erheblicher Anreiz geschaffen, der insbesondere Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation dazu motiviert, eine Arbeit anzunehmen.
Dies hat eine konjunkturbelebende Wirkung auf die Binnennachfrage ohne jedoch die Lohnnebenkosten zu erhöhen und somit den Arbeitsmarkt zu belasten. Wir sorgen dafür, dass sich Arbeit für die Leute wieder lohnt. Menschen, die arbeiten, sollen auch davon leben können und somit mehr erhalten, als wenn sie nicht arbeiten. Dadurch werden die Unternehmen auch nicht durch höhere Produktionskosten belastet, was zu einer Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland führen würde.
Der Landtag fordert:
• Eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes unter eng definierten Bedingungen auf weitere Branchen, um Lohndumping wirksam zu verhindern,
• Dass die Lohnfindung auch weiterhin Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist,
• Eine Auffangregelung für Branchen ohne oder mit geringer Tarifbindung,
• Einen Kombilohn.
B e g r ü n d u n g : Erfolgt mündlich.