Der Landtag wolle beschließen:
§ 1 des Gesetzes zur Aussetzung und Erweiterung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2002 (Amtsbl. 2003 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2008 (Amtsbl. S. 2064), wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Satz 5 eingefügt:
„Von den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach Satz 1 bis 3 des Haushaltsjahres 2009 werden weiterhin Ausgaben abgesetzt, die zur Durchführung von Maßnahmen veranschlagt sind, die aus dem Konjunktur- und Investitionsprogramm Saar gefördert werden.“
2. Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden Sätze 6 und 7.
3. In Satz 6 werden die Worte „Sätze 1 bis 4“ durch die Worte „Sätze 1 bis 5“ ersetzt.
B e g r ü n d u n g :
Die saarländische Landesregierung hat unter Einbeziehung der vom Bund im Rahmen des Konjunkturpaketes II bereitgestellten Mittel ein umfangreiches Konjunktur- und Investitionsprogramm Saar beschlossen. Ziel dieses Konjunkturprogramms Saar ist es, angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise konjunkturelle Impulse zu setzen und damit Arbeitsplätze im Saarland zu erhalten.
Soweit aus dem Konjunkturprogramm kommunale Maßnahmen gefördert werden, die haushaltsrechtlich nicht als Investitionsmaßnahmen gelten, führen diese zu Auszahlungen im – kameralen – Verwaltungshaushalt bzw. im – doppischen – Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Bereits durch das Haushaltsbegleitgesetz 2009 wurden in § 1 des Gesetzes zur Aussetzung und Erweiterung kommunalrechtlicher Vorschriften Tatbestände eingeführt, die bei der Ermittlung der 1 %-Grenze nach § 1 Satz 1 im Jahr 2009 abzusetzen sind, weil dieser Grenzwert ansonsten aufgrund zu erwartender von den Gemeinden nicht zu beeinflussender Mehrausgaben praktisch nicht eingehalten werden könnte.
Um angesichts der im Jahr 2009 zu erwartenden schlechten Konjunkturlage einen angemessenen Handlungsspielraum für die saarländischen Kommunen zu erhalten, bleiben auch die Ausgaben für Maßnahmen des Konjunkturprogramms bei der Ermittlung der 1 %-Grenze unberücksichtigt, zumal diese mit hohen Zuschussquoten gefördert werden sollen und die kommunalen Haushalte per Saldo nur mit – im Verhältnis zu den Ausgaben – geringen Eigenfinanzierungsanteilen belasten.