ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken – ARD-Finanzausgleich reformieren – Kleine Anstalten sichern
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag des Saarlandes sieht im Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) für die nächste Gebührenperiode ab 2009 eine gute Grundlage für die anstehenden Entscheidungen in den Länderparlamenten.
Der Landtag des Saarlandes teilt die Auffassung der KEF, dass der gegenwärtige Finanzausgleich nicht ausreichend ist, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicher zu stellen. Auch die kleinen Anstalten, die in der Vergangenheit anerkanntermaßen gravierende Sparmaßnahmen vorgenommen haben, müssen strukturell und finanziell in der Lage sein, identitätswahrende Programme eigenverantwortlich zu gestalten.
Der Landtag des Saarlandes unterstreicht darüber hinaus die Feststellung der KEF, dass der ARD-Finanzausgleich ein notwendiges Element richtiger Zuordnung der Gebührenerträge auf die einzelnen Anstalten und somit für das Funktionieren der bedarfsgerechten Finanzierung aller Anstalten unverzichtbar ist.
Deswegen hält der Landtag des Saarlandes eine Reform des Finanzausgleiches für notwendig und erforderlich. Darüber hinaus begrüßt der Landtag, wenn die ARD eigene Maßnahmen mit dem Ziel ergreift, eine Kombination aus Finanz- und Leistungsausgleich zu finden, und bittet darum, die Verhandlungen darüber in der ARD fortzusetzen. Dabei wird auch dem Gebührenausfall durch überproportionale Gebührenbefreiungen bei einigen Anstalten Rechnung getragen werden müssen.
2. Der Landtag des Saarlandes stellt fest, dass die „Bestands- und Entwicklungsgarantie” des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont worden ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss daher neue Übertragungswege und Formate nutzen können.