15. 04. 2008

ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Kinder und Jugendliche individuell fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Jedes Kind und jeder Jugendliche ist einzigartig und mit ganz individuellen Stärken und Schwächen ausgestattet. Dem Bildungswesen kommt deshalb die Aufgabe zu, sie entsprechend ihren persönlichen Potentialen zu fördern. Dieses Fördern umfasst die Stärkung bestehender Talente und Begabungen. Es umfasst ebenso die Unterstützung bei der Milderung und Überwindung von Defiziten und Schwächen. Ziel ist es, jedem Jugendlichen dabei zu helfen, den Schulabschluss zu erreichen, den er aufgrund dieses persönlichen Profils erreichen kann.

 

Schülerinnen und Schülern mit Lern-, geistigen oder körperlichen Behinderungen haben einen besonderen Förderbedarf. Je nach persönlicher Anforderung besuchen sie als Integrationsschüler allgemeinbildende Schulen – wo sie sonderpädagogisch unterstützt werden - oder Förderschulen. Den Förderschulen kommt die besondere Aufgabe zu, ein spezielles Angebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler zu bieten, die im allgemeinbildenden Schulsystem nicht adäquat unterrichtet werden können. Das Saarland hat in den Statistiken der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) seit vielen Jahren ununterbrochen den höchsten Anteil an Integrationskindern. Integrationsmaßnahmen an Regelschulen und Förderschulen sind sich ergänzende, unterschiedliche Angebote, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden zu können.

In den vergangen Jahren wurden die heutigen Förderschulen im Saarland deutlich aufgewertet. Seit dem Jahr 2000 besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem freiwilligen 10. Schuljahr den Hauptschulabschluss zu erwerben. Diese zusätzliche Chance wird von einem großen Anteil der Schülerinnen und Schülern erfolgreich genutzt. Damit partizipieren Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf an der allgemein guten Entwicklung im Saarland: Der Anteil von Schülern, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, wurde von 11,3% (1999) auf nur noch 7,5% (2007) gesenkt. Mehr Schüler wurden zu einem Abschluss geführt.

Die bereits erfolgten landeseigenen Qualifizierungsmaßnahmen, in denen Lehrkräfte für allgemeinbildende Schulen die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik erwerben konnten, werden begrüßt. Angesichts stark steigender Förderungsbedarfe bei gleichzeitig bundesweitem Fachkräftemangel ist dies ein richtiger Ansatz. Ziel muss es bleiben, die bestehenden Stellen für Förderschullehrerinnen und –lehrer vollständig zu besetzen und so die Betreuungsrelation mittelfristig zu verbessern.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

• ein Konzept zu entwickeln, um für den Beruf des Förderschullehrers verstärkt zu werben,

• zu prüfen, auf welche Weise den Leistungen der pädagogischen Fachkräfte angemessen Rechnung getragen werden kann,

• beim Ausbau der Freiwilligen Ganztagsschule einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderschulen zu legen. Dabei soll ein integrativer Ansatz mit Regelschulen vor Ort berücksichtigt werden.

B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.

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