CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


Klaus Meiser, MdL, Vorsitzender der
CDU- Landtagsfraktion

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ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Für zukunftssichere und attraktive Schulstandorte

Der Landtag wolle beschließen:

Die saarländischen Schulen sollen eine Größe haben, die eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet, eine Differenzierung des Unterrichts erlaubt und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichert. Dies fordert das Schulordnungsgesetz. Die derzeit geltenden Regelungen sind im Blick auf die Größe der Schulen vernünftig und flexibel. Es besteht keine Notwendigkeit, sie zu ändern. Das geltende Schulordnungsgesetz bietet die richtigen Instrumentarien, um angemessen auf die aktuellen Herausforderungen des Schulwesens zu reagieren: Großer Schülerrückgang und mehr Qualität.

 

Die Grundschulstrukturreform im Jahr 2005 hatte nicht nur quantitative Effekte. Deutliche Qualitätsverbesserungen waren auch das Ergebnis. Die Eltern können jetzt auf die Verlässlichkeit der Unterrichtszeiten in den Grundschulen vertrauen – ein wichtiger Baustein, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. An nahezu allen Grundschulen wurde und wird zukünftig noch verstärkt investiert in das Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag, und zwar in baulicher und in personeller Hinsicht. Die Zahl der Unterrichtsstunden wurde ohne Ausweitung des Lehrplans um 13 Stunden erhöht. Dies entspricht einem halben Jahr mehr Unterricht als früher und heißt, es gibt jetzt viel mehr Zeit zum Üben. Bundesweit ist es einmalig, dass jedes Kind im ersten Schuljahr jeden Tag eine Förderstunde hat. Eine Parallelklasse in jeder Jahrgangsstufe ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften, bietet bessere Vertretungsmöglichkeiten und schafft bessere Vergleichbarkeit und Qualität. Die durchschnittlichen Klassenstärken sind im Saarland kleiner als der Bundesdurchschnitt, auch kleiner als im benachbarten Rheinland-Pfalz.

Die Grundschulstrukturreform ist abgeschlossen: Die jetzigen Standorte haben Bestand, die Eltern Planungssicherheit. Sollten zukünftig zu wenig Schüler eingeschult werden, um zwei Klassen nebeneinander zu bilden, ist das Gesetz flexibel genug, um den Unterricht an diesem Standort weiter zu gewährleisten.

Der Schülerrückgang beschränkt sich natürlich nicht nur auf Kindergärten und Grundschulen. Er setzt sich im Sekundarbereich fort. Die Landesregierung wird mit der Einführung von Stützunterricht, Abitur-Kursen und der Förderung von Kooperationen die Erweiterten Realschulen attraktiver und zukunftssicher machen.

Der Landtag des Saarlandes unterstützt die erklärte Absicht der Landesregierung, gemeinsam mit den Schulen, den gewählten Elternvertretungen und den kommunalen Schulträgern eine Schulentwicklungsplanung zu erstellen mit dem Ziel, über ein durchlässiges und kooperatives Verbundsystem die Schulqualität zu sichern und die Schulstandorte zu erhalten.

B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.