ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Persönliche Daten besser schützen
Der Landtag wolle beschließen:
Die automatisierte Datenverarbeitung ist inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens geworden. Sie bietet quasi unbegrenzte Möglichkeiten, Informationen zu speichern und zu kombinieren und erleichtert dadurch in vielerlei Hinsicht unseren Alltag. Zugleich birgt sie aber auch Gefahren für die Privatsphäre des Einzelnen, weil Staat und Wirtschaft - teilweise ohne Wissen des Betroffenen - auf immer mehr persönliche Daten zurückgreifen können.
Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts und insbesondere aus Anlass der jüngst bekannt gewordenen Vorkommnisse beim geschäftsmäßigen Handel mit personenbezogenen Daten ist - gerade im sensiblen Bereich des Datenschutzrechts - eine regelmäßige Überprüfung der erreichten Standards erforderlich. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag des Saarlandes die Ergebnisse des Spitzengesprächs beim Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, am 4. September 2008 mit den für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern. Bund, Länder und die Datenschutzbeauftragten waren sich dabei einig, dass Datenmissbrauch besser bekämpft werden muss. Ziel ist es, die Verbraucher besser zu schützen und den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich wirksamer zu realisieren. Durch Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen soll den neuen Herausforderungen auf dem Gebiet des Datenschutzes Rechnung getragen werden.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung daher auf, folgende weitere Änderungen in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen:
- die Schaffung eines Einwilligungsvorbehalts des Betroffenen für die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken;
- die Einführung eines Kopplungsverbots zwischen Vertragsabschluss und Zustimmung des Betroffenen zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten, die für die Vertragsabwicklung nicht benötigt werden.
- die Erweiterung der Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutz-recht.
Darüber hinaus sollen weitere Regelungen, die den verbraucherschützenden Charakter des Datenschutzrechts festlegen, erreicht werden.
Außerdem fordert der Landtag des Saarlandes die Bundesregierung auf, die angekündigte Prüfung einer Stärkung der Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Herkunft personenbezogener Daten sowie der Einführung einer Informationspflicht bei Datenschutzpannen unverzüglich einzuleiten und rasch abzuschließen.
Zudem begrüßt der Landtag des Saarlandes die Ankündigung der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für ein so genanntes Datenschutzaudit auf den Weg zu bringen. Danach können Unternehmen, die beim Datenschutz deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, ein staatliches Gütesiegel erhalten.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf:
- gemeinsam mit den übrigen Bundesländern Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Vollzugspraxis der Datenschutzaufsicht zu prüfen.
B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.