CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


Klaus Meiser, MdL, Vorsitzender der
CDU- Landtagsfraktion

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ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Keiner fällt durchs Netz – sicherer Rahmen für wichtige Arbeit schaffen

Der Landtag wolle beschließen:

Kinder werden durch ihr familiäres Umfeld geprägt. Längst sind nicht mehr alle Eltern ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gewachsen. Deshalb hat das Saarland im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfen“ eine Reihe von Aktivitäten entwickelt. Als erstes Bundesland wurde im Saarland ein verpflichtendes Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Außerdem wurde das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ landesweit installiert.

 

Das Projekt „ Keiner fällt durchs Netz“ wird während seiner Laufzeit weit überwiegend vom Land (Kostenanteil 1,2 Mio. Euro) finanziert und in Kooperation mit Gemeindeverbänden. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das „Institut für Psychosomatische Kooperationsforschung und Familientherapie“ der Universität Heidelberg. Nach Ende der Einführungsphase soll es ab 2011 zu einem Regelangebot der Gemeindeverbände - als Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII- werden. Ziel des Programms ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, die Prävention und der Kinderschutz.

Vertragspartner der in dem Projekt eingesetzten Familienhebammen sind schon heute die Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken. In den Gemeindeverbänden wurden auch bereits Koordinierungsstellen eingerichtet, bestehend aus einer Kinderärztin des Gesundheitsamtes und einem Sozialarbeiter des Jugendamtes, die sämtliche am Projekt Beteiligten vernetzten, beraten und geeignete Hilfemaßnahmen empfehlen. Das Land hat angeboten, als Koordinator zwischen den Gemeindeverbänden und den Familienhebammen zu fungieren und die Honorarverhandlungen zu führen. Dieses Angebot wurde auch angenommen. Zur Sicherstellung landeseinheitlicher Regelungen wurde auf Basis dieser Verhandlungen ein Mustervertrag von Seiten des Landes erstellt und den Gemeindeverbänden zur Verwendung zugesandt. Der Hebammenverband hat den von ihm vertretenen Familienhebammen empfohlen, auf der Basis des Vertrages abzurechnen, was derzeit auch bereits geschieht. Es fehlt jedoch die schriftliche Vertragsbasis und damit die notwendige Vertragssicherheit für die Familienhebammen.

Daher fordert der Landtag des Saarlandes die Landesregierung auf:

• die Verhandlungen mit den Gemeindeverbänden zu intensivieren, um schnellstmöglich zum Abschluss des beiderseitigen Kooperationsvertrages zu kommen und so eine verlässliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeindeverbänden zu schaffen;

• sich zur Schaffung der notwendigen Rechtssicherheit bei den Gemeindeverbänden für den schnellstmöglichen Abschluss der Einzelverträge mit den eingesetzten Familienhebammen auf Basis des Mustervertrages einzusetzen.

B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.