09. 09. 2008

ANTRAG der CDU-Landtagsfraktion: Arbeitnehmerüberlassung als Brücke in den Arbeitsmarkt weiter entwickeln – Missbrauchsmöglichkeiten vermindern

Der Landtag wolle beschließen:

Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Dezember 2002 hat Rot-Grün ein neues Leitbild für die Arbeitnehmerüberlassung formuliert, um sowohl die Leiharbeit für Verleiher und Entleiher attraktiver zu machen, als auch die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewähren. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat dazu geführt, dass die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern heute "ganz überwiegend" von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt würden. Die positiven Effekte der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsrechts für den Arbeitsmarkt haben unabhängige wissenschaftliche Institute im Rahmen der Bewertung der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bestätigt.

 

Die Leiharbeit wird zunehmend als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt. Auch im Saarland hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer von 2003 bis 2007 auf 10.000 fast verdoppelt

Von den rund 800.000 Leiharbeitnehmern in Deutschland waren 60 % zuvor arbeitslos und 14 % sogar länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung. Der Bundesverband Zeitarbeit geht derzeit davon aus, dass zwischen 30 % und 40 % der Zeitarbeitnehmer früher oder später von den Kundenbetrieben in eine Festanstellung übernommen werden. Hier spricht man von so genannten „Klebeeffekten“.

Die meisten Arbeitgeber sind verantwortungsvoll und sehen in der Leiharbeit eine Chance, Auftragsspitzen auszugleichen. Allerdings sind vereinzelte Tendenzen erkennbar, Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen, um sie zu ungünstigeren Tarifbedingungen beschäftigen zu können. Darauf hat auch die Bundesregierung in ihrem zehnten Bericht über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hingewiesen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen in Deutschland die Zeitarbeit ausschließlich zur Kostendämpfung nutzen und dabei fest angestellte Mitarbeiter entlassen, um sie anschließend dauerhaft durch billigere Zeitarbeiter zu ersetzen.

Um diese Entwicklung zu beschränken und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend zu überarbeiten.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Landtag dafür aus, die Arbeitnehmerüberlassung als Brücke in den Arbeitsmarkt zu sehen und die Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren.

Der Landtag fordert daher Bundesarbeitsminister Scholz auf:

- sich für eine Novellierung des AÜG einzusetzen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken

B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.

 

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