Die deutsche Automobilindustrie ist in besonderem Maße von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen und erhält Unterstützung durch die Bundesregierung. Zu den erfolgten und zu erwartenden Veränderungen im Blick auf den Klimaschutz kommt zusätzlich nun noch die Sorge vor einem Konjunktureinbruch, von dem auch die saarländische Automobil- und Zulieferindustrie betroffen ist.
Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der saarländische Ministerpräsident Peter Müller und der saarländische Wirtschaftsminister Joachim Rippel, die saarländische Automobil- und Zulieferunternehmen zu einer Konferenz eingeladen haben, um gemeinsame Strategien und Perspektiven in dieser schwierigen Situation zu erörtern.
Eine ganz wichtige Maßnahme, um der Automobil- und Zulieferindustrie und den Verbrauchern Planungssicherheit zu geben, ist die Umstellung der Kfz-Steuer von der jetzt noch hubraumbezogenen Regelung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer erforderlich. Aus diesem Grunde muss die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen zur Einführung der CO2 basierten Kfz-Steuer vorantreiben und den Umstellungstermin benennen, damit die Automobil- und Zulieferindustrie und die Käufer wissen, wo sie dran sind.
Die Einführung der CO2-basierten Kfz-Steuer ist sozial- und verbraucherfreundlich und unterstützt den Verkauf von umweltfreundlichen Kraftfahrzeugen. Sie soll zukünftig den Anreiz zum Kauf von Autos, die weniger CO2 ausstoßen, geben. Durch die damit verbundene Förderung verbrauchsarmer und damit CO2-effizienter Fahrzeuge wird ein wesentlich wirkungsvolleres Instrument zum Klimaschutz, als mit dem bisherigen Steuersystem, geschaffen. Durch diese zügige Umsetzung erhalten die Käufer die notwendige Entscheidungsgrundlage, um ihre Kaufentscheidung zu treffen. Damit kann der Absatz der deutschen Automobilindustrie wieder gesteigert werden. Gleichzeitig werden die ökologischen Komponenten mit berücksichtigt.
Bis zur Einführung einer CO2-basierten Kfz Steuer sollte schon jetzt der Fokus stärker auf CO2-Anreize und eine Belebung der Nachfrage gelegt werden. Dies ist nicht nur aus ökologischen sondern auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich. Denn von der nunmehr vorgesehenen zeitlichen befristeten Steuerbefreiung für Euro 4, 5 und 6 Modelle sind in vergleichsweise größerem Maße hubraumstarke Fahrzeuge bevorteilt, unabhängig von ihrem Kraftstoffverbrauch und somit ihrem CO2-Ausstoß.
Deshalb ist auf dem Weg bis zur neuen Kfz-Steuer das aktuelle Konzept weiter zu entwickeln:
Im gegebenem finanziellen Rahmen soll für jede Neuwagenzulassung eine pauschale Steuerbegünstigung, unabhängig von der Hubraum- oder Schadstoffklasse, gewährt werden.
Dadurch erhält der umweltschonende Kleinwagenkäufer eine zeitlich längere Steuerbefreiung als der Käufer eines großen Fahrzeuges. Diese Art der zeitlichen befristeten Kfz-Steuer-Förderung hat sich bereits bei der Einführung der Katalysatortechnik bewährt.
Der Landtag des Saarlandes fordert daher die Bundesregierung, insbesondere Bundesumweltminister Gabriel auf,
- die Voraussetzungen für eine Umstellung der bisherigen Kfz-Steuer auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer zu schaffen und den Zeitpunkt der Einführung festzulegen;
- eine befristete pauschale Steuerbegünstigung für jede Neuwagenzulassung, unabhängig von der Hubraum- oder Schadstoffklasse, als Zwischenschritt einzuführen.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für diese beiden Ziele einzusetzen.