27. 10. 2008

Antrag betr.: Studiengebühren sind gerecht und nutzen den Studierenden

Der Landtag wolle beschließen:

Ein Studium ist eine Investition in deutlich höhere persönliche Lebens- und Einkommenschancen. Diese Investition in die eigene Zukunft rentiert sich: Hochschulabsol-
venten haben nicht nur deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sie haben
auch - auf die Lebensarbeitszeit gesehen - ein deutlich höheres Einkommen und deutlich bessere Aufstiegsperspektiven


Es ist deshalb sozial gerecht, dass die Studierenden wenigstens einen Teil der Kosten
ihres Studienplatzes mittragen und damit nicht die kompletten Kosten ihrer teuren
Hochschulbildung der Allgemeinheit aufbürden. Jeder Handwerker, der eine Meister-
ausbildung macht, muss diese komplett selbst finanzieren, jeder Techniker ebenfalls.
Daher sind angemessene Studiengebühren sozial ausgewogen und gerecht.

Die Studiengebühren in Höhe von 500 € - in den ersten beiden Semestern sind es im
Saarland nur 300 € - machen nur einen geringen Teil der Summe aus, die ein Studium
tatsächlich kostet.
Im Saarland kostet die Bereitstellung des Studienplatzes für 10 Semester den Steuer-
zahler im Durchschnitt 50.000 €. Im gleichen Zeitraum betragen die Studiengebühren
4.600 €. Über 90 % finanziert auch dann, wenn Studiengebühren erhoben werden,
nach wie vor die Allgemeinheit!

Ein Darlehenssystem sorgt dafür, dass jeder, der studieren möchte, sein Studium auch
finanzieren kann. Die Rückzahlung eines dafür aufgenommenen Kredits in kleinen Ra-
ten beginnt erst zwei Jahre nach Ende des Studiums und das auch nur, wenn der Kre-
ditnehmer dann genug Geld verdient. Aus sozialen Gründen müssen nicht alle Studie-
renden Studiengebühren bezahlen. Es gibt eine ganze Reihe von gesetzlich vorge-
schriebenen Ausnahmen, auch die Hochschulen können im Einzelfall auf Antrag von
der Erhebung von Studiengebühren absehen. Zudem werden Stipendien angeboten,
das Land wird auch seinerseits über die Studienstiftung Saar einen wichtigen Beitrag
leisten.   
Die von den Hochschulen eingenommenen Gebühren dienen ausschließlich der Ver-
besserung der Studienbedingungen. Die Studierenden bestimmen bei der Verwendung
der Mittel paritätisch mit. Seit der Einführung der Studiengebühren wurde der Service
für Studierende, das computergestützte Lernangebot und die Ausstattung der Biblio-
theken deutlich verbessert. Ein großer Teil der Studiengebühren dient der Finanzierung
eines Mentorenprogramms: Ältere Studierende unterstützen jüngere und erhalten dafür
ein Entgelt. So fließen über diese studiennahe Beschäftigung entrichtete Studienge-
bühren in einem erheblichen Umfang wieder an die Studierenden zurück.


Der Landtag des Saarlandes begrüßt,
dass das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit auch bei der Studienfinanzierung
beachtet wird.
dass das Land seine Ausgaben für die Hochschulen erhöht und den Hochschu-
len durch Bereitstellen eines Globalhaushaltes Planungssicherheit und Ver-
wendungsfreiheit gegeben hat.
dass alle Abiturienten unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern durch ein güns-
tiges und für jeden zugängliches Darlehen studieren können.
dass die Studiengebühren bisher schon zu spürbaren Qualitätsverbesserungen
geführt haben und diese die Qualität des Studiums und des Studienstandortes
weiter nachhaltig steigern werden.
dass durch die Studienstiftung Saar das Stipendiensystem deutlich verbessert
wird.


Der Landtag des Saarlandes dankt den Förderern und Gönnern der Hochschulen des
Saarlandes für ihr ideelles und finanzielles Engagement und bittet Private ebenso wie
die Wirtschaft, sich verstärkt auch an der neuen Studienstiftung zu beteiligen und ge-
meinsam mit den Hochschulen interessante Stipendienangebote zu entwickeln.


B e g r ü n d u n g :

Erfolgt mündlich.

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