CDU Fraktion | home > Themen > Reden > Ethik-Rede von Peter Hans

Im Bundestag gab es eine, wie ich meine, bemerkenswerte Debatte zum Thema "Import von und Forschung an embryonalen Stammzellen". Warum debattieren wir heute, eine Woche nach dieser Entscheidung im Bundestag, im saarländischen Landtag über diese Frage?
Erstens: Bei dieser Diskussion, die natürlich vom Bundestag entschieden wird, handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, eine Diskussion, die nicht nur im Bundestag zu führen ist, sondern auch in den Länderparlamenten, aber auch an vielen anderen Stellen in unserer Gesellschaft.
Ein zweiter Punkt, warum diese Diskussion der CDU-Landtagsfraktion als notwendig erscheint, ist, dass mit der Entscheidung des Bundestages die Diskussion ja noch lange nicht beendet ist. Wir stellen fest, dass dort vorgesehene und ins Auge gefasste Regelungen – sprich die Stichtagsregelung – mittlerweile bereits wieder in Frage gestellt und in Zweifel gezogen werden.
Und es gibt einen dritten Punkt, warum wir das auch gerade hier im saarländischen Landtag noch einmal miteinander diskutieren müssen. Aus dem Saarland gab es einzelne Stimmen, die – wenn man der Süddeutschen Zeitung vom 28. Januar glauben darf – mit die radikalsten Positionen im bisherigen Meinungsspektrum eingenommen haben – also diejenigen, die am weitesten über den Rubikon hinausgegangen sind. Und deshalb ist es richtig, dass wir darüber reden und diskutieren.
Es geht um Hoffnungen und Ängste, um Chancen und Risiken, und es geht in dieser Debatte um vier zentrale Fragen. Erstens: Ist das wissenschaftlich Mögliche zugleich das Maß des Erlaubten? Zweitens: Gibt es den Gegensatz zwischen Moral und Menschlichkeit der Ethik des Heilens? Drittens: Was bedeutet für uns der Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar"? Und viertens – das ist letztlich die zentrale Frage, von der jede Antwort dann abhängt: „Was ist der Mensch?"
Ich denke, die Beantwortung der ersten Frage fällt uns gemeinsam noch am leichtesten. Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Nachdem die Wissenschaft seinen Lebensschlüssel entdeckt hat, ist es die größte Herausforderung für die Politik, diese Entwicklung verantwortungsbewusst zu begleiten. Also: Mit unserem Wissen muss die Verantwortung mitwachsen. Unsere Wissensgesellschaft muss zugleich eine "Gewissensgesellschaft" sein.
Schwieriger ist schon die zweite Frage, die Frage nach der Ethik des Heilens, der Möglichkeit des Heilens etwa durch therapeutisches Klonen, die die SPD in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zum therapeutischen Klonen und zur Präimplantationsdiagnostik gestellt hat. Und in der Tat haben CDU-Kollegen mir gegenüber ihre Entscheidung für den dritten Antrag, den Minderheitenantrag im Bundestag – Freigabe des Imports – ,mit Erfahrungen mit Erkrankungen im persönlichen Umfeld begründet. Ich selbst brauche im persönlichen Umfeld nicht allzu weit zu gehen. Ich bin im Moment gesund, aber nicht geheilt. Das werden die nächsten fünf Jahre zeigen, deshalb nennt man die Krankheit ja manchmal heimtückisch. Ich möchte noch lange mit Ihnen streiten und würde für sichere Heilung fast alles tun. Aber ich möchte meine Heilung nicht der Tötung von anderem menschlichen Leben verdanken. Ich möchte geheilt werden durch die Ergebnisse von ethisch unbedenklichen Forschungen. Und deshalb widerspreche ich der These vom Gegensatz von Moral und Menschlichkeit der Ethik des Heilens. Es geht um Moral und Menschlichkeit: Nicht heilen durch töten, sondern heilen statt töten!
Dieser Wunsch ist alles andere als eine Utopie. Eine ethisch unbedenkliche Form der Stammzellforschung ist die mit adulten – also aus Nabelschnurblut Neugeborener oder dem Körper Erwachsener gewonnenen – Stammzellen. Diese Zellen, die bereits 1963 durch einen kanadischen Wissenschaftler entdeckt wurden, haben seit langem ihre Vielseitigkeit unter Beweis gestellt. Gerade im letzten halben Jahr sind geradezu sensationelle Forschungsergebnisse etwa in Australien bekannt geworden, die die erstaunlichen, vorher nicht für möglich gehaltenen Fähigkeiten dieser adulten Stammzellen nachweisen konnten: Etwa ihre Fähigkeit, sich nicht nur zu Blutzellen weiterzuentwickeln, sondern zu Zellen von mittlerweile über 20 anderen Gewebearten. Der atemberaubende Fortschritt bei der Anwendung adulter Stammzellen ist durch die ständigen Debatten für oder gegen embryonale Stammzellen übersehen worden. Während noch unklar ist, ob embryonale Stammzellen jemals eine klinische Relevanz bekommen werden, werden adulte Stammzellen schon teilweise in der Klinik eingesetzt. Meine Damen und Herren, dieser Ansatz schließt eine embryonale Stammzellforschung nicht aus. Ich habe mich mit dem Homburger Wissenschaftler Professor Meese darüber länger ausgetauscht. Er vertritt die These, dass eine breit angelegte Stammzell-Grundlagenforschung etwa dadurch ermöglicht werden kann, dass wir die Forschung an adulten Stammzellen ergänzen durch die embryonale tierische Stammzellenforschung, dass das für die Grundlagenforschung ein möglicher und gangbarer Weg wäre.
Im Übrigen - um über Alternativen zu reden – ist der Hinweis des Kölner Neurophysiologen Hescheler bei den Bitburger Gesprächen, bei denen es um den „entschlüsselten Menschen“ ging, dass es aus medizinischer Sicht denkbar wäre, aus der Blastozyste Stammzellen zu gewinnen, ohne den Embryo zu zerstören, noch ein theoretisches Modell. Das bedeutet Körperverletzung statt Tötung, wenn man es juristisch betrachtet, eine Feststellung, die die gesamte Debatte verändern würde, sie vom Kopf auf die Füße stellen würde. Deshalb sage ich, es ist in der Tat noch viel Raum diesseits des Rubikon, wie Bundespräsident Rau zutreffend festgestellt hat.
Die dritte Frage ist eher verfassungsrechtlicher Natur. Wie ist die apodiktische Feststellung des Artikels 1 unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ zu verstehen? Wie erhält der Mensch diese Würde? Verständlich ist diese in europäischen und anderen Verfassungen einmalige Regelung vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit einem gottlosen Regime gemacht haben, das durch Euthanasie, Selektion und millionenfachen Mord diese Würde mit Füßen getreten hat, Erfahrungen, die sich in der auch auf anderen Grundsätzen beruhenden englischen Verfassung etwa nicht wiederfinden.
Vor diesem Hintergrund seines Entstehens ist unser Grundgesetz als Werteordnung zu verstehen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zum § 218 festgestellt: „Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist elementares und unveräußerliches Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht.“ Dies ist die verfassungsrechtliche Argumentation.
Es gibt noch andere Stimmen gegen therapeutisches Klonen und verbrauchende Embryonenforschung, etwa von Frau Däubler-Gmelin – sie war ja immerhin auch mal ein SPD-Vorschlag für das Bundesverfassungsgericht –, aber auch von ehemaligen bekannten Verfassungsrichtern wie Benda oder Böckenförde. Wer diese Auffassung als abstrus bezeichnet, muss, zumindest was die eigenen juristischen Einsichten in die Deutung der Verfassung betrifft, felsenfest von sich selbst überzeugt sein.
Die eben zitierte Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besagt im Kern – darauf hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg vor einer Woche hingewiesen –, dass Menschenwürde dem Menschen als solchem zukommt und ihm nicht von anderen abgesprochen werden kann. Der Mensch soll für den Menschen unverfügbar sein. Deshalb hat niemand das Recht zu definieren, in welcher Phase seiner Existenz oder auf Grund welcher Kriterien er als Mensch zu gelten hat.
Dies führt zur letzten, zur entscheidenden Frage: Wann beginnt das Leben? Sie wird unterschiedlich beantwortet, das trifft zu. Die einen sagen, es beginnt mit der Äußerung eines Lebenswunsches. Andere meinen, es beginnt mit der Nidation, der Einnistung der befruchteten Eizelle. Dritte sagen, es beginnt mit der Ausbildung des Großhirns als Kern unserer Personalität. Andere wiederum sagen, es beginnt vierzehn Tage nach der Befruchtung, wenn keine eineiigen Zwillinge mehr entstehen können, dies Grundlage der Entscheidung des englischen Parlamentes. Mit dem vierzigsten Tag, sagt die jüdische Tradition, oder mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle.
Für jede dieser Festlegungen mag es gute Gründe geben. Aber niemand kann für seine Einschätzung die absolute Sicherheit in Anspruch nehmen. Deshalb kann in einer solchen Situation des Nichtwissens der einzig ethisch klar begründbare Zeitpunkt nur der frühest mögliche sein. Nur dieser Zeitpunkt schützt dann vor Irrtum in der entscheidendsten Frage, die es für uns Menschen gibt. Deshalb ist dieser Zeitpunkt für mich die Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Ich frage: Wer von uns hier hat denn eigentlich das Gefühl, in seinem Menschsein gäbe es sozusagen eine gebrochene Biografie, die ein himbeerförmiges Gebilde aus Wasser und Spurenelementen von ihm selbst trennt? Sind diese Gebilde, die wir zu Forschungszwecken nutzen wollen, nicht Zellhaufen wie du und ich? Entwickeln wir uns nicht von Anfang an als Mensch und nicht zum Menschen hin?
Deshalb geht es bei der Entscheidung des Bundestages nur vordergründig um das Thema des Imports von embryonalen Stammzellen. Im Kern ging es und geht es um die Frage, ob wir menschliches Leben zu Forschungszwecken nutzen dürfen, mit welchem Ziel auch immer. Es geht um die Frage, ob menschliches Leben zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt sein darf. Es geht um die Frage, ob die Würde des Menschen in der Hierarchie der Werte der Ethik des Heilens und der Freiheit der Forschung vorgeht oder nicht. Und es geht bei dieser Entscheidung im Kern und letztlich um einen völligen Paradigmenwechsel, um die Frage, ob der Embryo künftiges Kind künftiger Eltern ist, wie Frau von Renesse es formuliert hat, oder aber wertvoller Rohstoff.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass es nicht nur um die Ethik des Heilens geht, sondern auch um handfeste wirtschaftliche Vorteile – Stichwort Patente –, wenn man zum Beispiel die erste Reaktion der deutschen Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Vollhard, eine unserer herausragenden Wissenschaftlerinnen, vernimmt, die ich im Radio gehört habe. Das war für mich erschütternd und verräterisch.
Sie hat den Bundestagsbeschluss als für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft schädlich bezeichnet. Bitte achten Sie auf die Reihenfolge.
Angesichts solcher Aussagen sage ich, dass es bei aller Sorge vor internationalen Wettbewerbsnachteilen keinen Primat des Kommerzes vor der Ethik geben darf. Das ist eine Aussage, der wir alle in diesem Hause zustimmen. Monetik geht nicht vor Ethik. Das ist ein Grundsatz. Deshalb dürfen wir uns nicht auf eine Abwärtsspirale einlassen, die das jeweils niedrigste internationale ethische Niveau zum Kern des Wettbewerbsgedankens macht. Wir machen es auch in anderen Zusammenhängen nicht. Wir sollten vielmehr unsere Kraft darauf konzentrieren, dies aus der Präferenz für ethisch unbedenkliche Formen zu einem Standortvorteil für unser Land zu machen und damit - das ist auch eine Verpflichtung - Einfluss auf im Fluss befindliche Diskussionen der Bewusstseins- und Rechtsbildung in anderen europäischen Ländern zu nehmen. Das ist eine mögliche Offensivstrategie. Es gibt diese Diskussion ja auch in anderen Ländern und im europäischen Parlament.
Die Energie, die wir derzeit für die Diskussion um die Lockerung des Embryonenschutzgesetzes aufbringen, sollten wir besser dazu nutzen, um eine Diskussion über Deutschland als ein bioethisch vorbildliches Stammzellkompetenzzentrum zu führen. Das ist die Vision, die ich für unser Land habe. Ich bin froh, dass bei den Forschern in Homburg viele sind, die genau diese Auffassung vertreten.
Auf Basis der Meinung von Forschern, die begründet sein mag, der aber von anderen Forschern mit ebenfalls guten Gründen widersprochen wird, jetzt unter Zeitdruck und künstlich erzeugter Torschlusspanik Entscheidungen herbeizuführen, die mit der Tradition unserer Gesetzgebung und der Verfassungstradition dieses Landes brechen, halte ich für unverantwortlich. Mit dem Embryo als Forschungsmaterial oder Rohstoff oder Ersatzteillager kommen wir auf eine abschüssige Ebene, an deren Ende nicht die Ethik des Heilens, sondern, um mit dem Philosophen Jürgen Habermas zu sprechen, eine liberale Eugenik steht. Trotz all dieser Warnungen befürchte ich mit Blick auf die Geschichte der Menschheit und die Entwicklungen der letzten zwölf Jahre, in denen aus dem Embryonenschutzgesetz ein Embryonennutzgesetz zu werden droht und in denen man sich von einem damals breiten und unwidersprochenen Konsens verabschiedet hat, dass sich die „fortschrittlichen Kräfte“ durchsetzen werden.
Der Mensch hat sich nämlich nie mit den Defiziten seiner Existenz abfinden wollen. Was möglich ist, findet statt. Das Mögliche ist schon weitgehend zum Maßstab des Erlaubten geworden. Schon in Faust, zweiter Teil, zweiter Akt sagt Wagner in der Szene im Laboratorium, als der künstliche Mensch Homunkulus geschaffen wird: „Doch wollen wir des Zufalls künftig lachen.“ Das heißt, das Werk des Schöpfers verbessern.
Als das Ende dieser Entwicklung beschreibt Aldous Huxley in seinem utopischen Roman aus dem Jahr 1932 „Brave New World“ (Schöne Neue Welt) den vollkommenen, perfekt funktionierenden Menschen in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Welt. Sollte im Jahr 2102 diese Rede einmal im Protokoll nachgelesen werden – es wäre ja erfreulich, weil unser schönes Bundesland dann wohl noch bestehen würde –, in dem es um eben solche, mit Ersatzorganen ausgestattete, ewig jung gebliebene Greise geht, die mit 150 Jahren um die erlösende Spritze bitten und wunschlos unglücklich sind, so sollten Sie wenigstens nicht feststellen müssen, dass niemand davor gewarnt hätte.