Dagmar Heib
25. 06. 2010

Dagmar Heib (MdL): Fußfessel hilft bei Überwachung – letztendliche Sicherheit bringt sie nicht

„Die geplante Einführung einer elektronischen Fußfessel als Maßnahme der Führungsaufsicht für Schwerverbrecher ist zu begrüßen, denn sie hilft einerseits der Polizei bei der Überwachung und andererseits den Probanden, durch eine engmaschige Überwachung in einem geordneten Leben wieder Tritt zu fassen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Fußfessel keine letztendliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten kann“ kommentiert Dagmar Heib, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung und Recht im saarländischen Landtag die Kabinettsentscheidung der Bundesregierung.

Angesichts der aktuellen Rechtslage ist aber die Fußfessel immerhin ein Instrument, das dabei helfen kann, dem Schwerverbrecher nicht den Eindruck völliger Freiheit mit auf den Weg zu geben. „Die elektronische Überwachung ist eine mögliche Form der Überwachung, allerdings dürfen nicht zu große Erwartungen daran geknüpft werden“ erklärt Dagmar Heib.

Dagmar Heib: „Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts zur Fußfessel hat sich unsere Forderung durchgesetzt. Ich bin froh, dass Innenministerium und Justizministerium gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen der Ministerkonferenzen dieses wichtige Thema nach vorne gebracht haben. So kann versucht werden, durch länderübergreifendes, koordiniertes Vorgehen die ungemein aufwändigen Bemühungen zum Schutz der Bevölkerung besser zu gewährleisten. Wichtig ist es, die Gesetzesänderung rasch zu diskutieren und die Sicherungsverwahrung insbesondere im Interesse der Bevölkerung, die vor Schwerverbrechern geschützt werden muss, ebenfalls verlässlich zu regeln.

 

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