Helma Kuhn-Theis
08. 06. 2010

Helma Kuhn-Theis (CDU/MdL): Guter Tag für den Europäischen Verbraucherschutz- überhöhte Handygebühren nicht zulässig!

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Bürgerinnen und Bürger in Europa auch künftig vor überhöhten Roaminggebühren geschützt bleiben, wertet die CDU Abgeordnete Helma Kuhn-Theis als Sieg für die Rechte der Bürger auch in der SaarLorLux Region. Die Anbieter haben hier deutliche Grenzen gesetzt bekommen, ihre Handygebühren verbraucherfreundlich zu gestalten. Kuhn-Theis sieht in dieser Entscheidung auch ein Signal dafür, dass der Schutz der Bürger und ihrer Anliegen im Alltag zunehmend auch auf europäischer Ebene unterstützt werden

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