Günter Heinrich
08. 06. 2010

Günter Heinrich (CDU/MdL): Standortkommunen Einnahmen aus regenerativen Energieformen sichern

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Verbesserung der Einkommenssituation bei Kommunen, die Standort von Anlagen für erneuerbare Energien sind. Konkret bedeutet dies eine steuerliche Gleichbehandlung beispielsweise von Biogasanlagen oder Photovoltaikanlagen mit Windkraftanlagen.

Derzeit besteht ausschließlich bei Windkraftanlagen für die Standortkommune die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent der Gewerbesteuer am Standort der Erzeugungsanlage zu erheben. Hierbei fließt der größte Teil der Gewerbesteuer nicht an den Sitz des Betreib erunternehmens, sondern verbleibt weitestgehend in der Kommune, die den Bau der Windkraftanlage ermöglicht hat. Bei allen anderen regenerativen Erzeugungsformen fließt die Steuereinnahme zentral an die Kommune, in der das Unternehmen seinen Firmensitz hat.

Um die Akzeptanz der Produktion regenerativer Energien zu steigern, sollen alle umweltfreundlichen Erzeugungsformen steuerlich gleich behandelt werden. Dies würde bedeuten, dass die Gewerbesteuer einer Photovoltaikanlage oder Biogasanlage bis zu 90 Prozent in der Standortkommune verbleiben könnte. Günter Heinrich: „Dies würde zu einer wesentlich finanziellen Entlastung der Kommunen führen und die Akzeptanz dieser Energie-Produktionsanlagen in den Orten erhöhen.“

Die CDU-Landtagsfraktion will dazu eine parlamentarische Initiative starten.  „Ziel muss sein, die Bürgerinnen und Bürger von alternativen Energieformen zu überzeugen. Die Zuweisung der Gewerbesteuer am Standort ist dazu ein wesentlicher Baustein“ so Günter Heinrich abschließend.

 

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