CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


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Roland Theis

Roland Theis, MdL

Rechtssicherheit für Kinder und Eltern: Klare Regeln bei binationalen Scheidungen

Scheidung tut weh - und ist oft höchst kompliziert. Wer sich über Grenzen hinweg scheiden lässt, steht in Europa vor einem Wirrwarr unterschiedlicher Scheidungsrechte. Oft bricht beim Einreichen der Scheidung ein Wettlauf aus, wenn einer der beiden Partner einen Vorteil für sich in seinem Heimatland wittert.

Auf Antrag von 10 Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission nunmehr eine Verordnung vorgeschlagen, nach der Ehepartner, die nicht in ihrem Heimatland leben oder unterschiedlicher Nationalität sind, bei einer Trennung ein größeres Mitspracherecht haben sollen. So können sie selbst entscheiden, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, wird, wie derzeit in Deutschland bereits, das Wohnortprinzip angewendet. Ziel ist es auch einen besseren Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren herzustellen. „Das Fehlen einer einheitlichen rechtlichen Regelung bei Scheidungen gemischter Ehepartner führte in der Vergangenheit zu Benachteiligungen, insbesondere der schwächeren Ehepartner. Damit muss Schluss sein, wir brauchen klare, faire Regeln, die die vorhandenen Rechtslücken beseitigen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete und Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis. Theis sieht in der nun vorgelegten EU-Verordnung einen Garant für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Die Verordnung berücksichtige elementare Prinzipien des deutschen Scheidungsrechts, wie z.B. den Schutz des Schwächeren und das Prinzip der Eigenverantwortung. „Insbesondere in Grenzregionen wie dem Saar-Lor-Lux-Gebiet spielt das Thema „binationale Scheidung“ eine nicht unerhebliche Rolle. Die CDU Saar fordert daher die Bundesregierung im Interesse der Betroffenen auf, durch Zustimmung zum vorgelegten EU-Verordnungsvorschlag schnellstmöglich rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.“

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