Tobias Hans
24. 02. 2010

Tobias Hans (MdL): Mehr als 1,9 Mio. Euro Gesamtförderung für Neunkirchen – jetzt Zusage für Hangard

Gute Nachrichten hat der Neunkircher CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Hans nach einem Gespräch mit Innenminister Stephan Toscani: „Trotz angespannter Haushaltslage unterstützt das Saarland die Sportvereinigung Hangard beim Umbau ihres Vereinshauses und dem Anlegen von Parkplätzen mit einem Zuschuss von 25.000 Euro. Ich freue mich außerordentlich, dass dieser Zuschuss möglich ist und der Verein damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu geschaffenen und prämierten „Brunnenpfad“ für Wanderer künftig eine attraktive Anlaufstelle sein wird“, so Tobias Hans.

Das Konzept der Umgestaltung hatte die SVGG Hangard im August des vergangenen Jahres Ministerpräsident Peter Müller bei dessen Gemeindebereisung persönlich vorgestellt. Damals wiesen die Verantwortlichen der SVGG auf die Notwendigkeit der Modernisierung hin. Nachdem das Projekt im Anschluss daran detailliert im Sportministerium vorgestellt worden war, erfolgte nunmehr der Zuschuss von 25.000 Euro an die Stadt Neunkirchen, von wo der Betrag an den Verein weitergeleitet wird. „Durch die Unterstützung aus der Landeskasse wird die finanzielle Belastung für den aktiven Verein mehr als halbiert“, erklärt Tobias Hans.Seit 2003 hat die Stadt Neunkirchen vom Land im Rahmen des Sporthallenprogramms und aus dem Fördertopf zur Erhaltung und Modernisierung kommunaler Gebäude mehr als 1,33 Millionen Euro erhalten. Im Rahmen weiterer Einzelmaßnahmen, darunter beispielsweise Zuschüsse für den Bau der Sport- und Freizeitanlage im Wagwiesental und die Renovierung im Robinsondorf in Furchbach, flossen seit 2008 über 600.000 Euro aus der Landeskasse zusätzlich nach Neunkirchen. „Alles zusammen kann sich unsere Stadt damit über rund 1,9 Mio. Euro zusätzlicher Mittel freuen, die zur Umsetzung sinnvoller Vorhaben dergestalt beitragen, dass der städtische Haushalt entlastet und mit der Zuwendung viele Projekte überhaupt erst ermöglicht wurden“, so Tobias Hans abschließend.

24.02.2010/ 3252010

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