Roland Theis
29. 01. 2010

Roland Theis (MdL): Keine Neuauflage für Post-Mindestlohn – Fairer Wettbewerb im Briefgeschäft

CDU-Generalsekretär Roland Theis (MdL) hofft nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Donnerstag auf einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Kunden bei der Briefzustellung in Deutschland durch eine Wiederbelebung privater Zustelldienste bei angemessenen Löhnen für deren Beschäftigte.

  Das Gericht hatte den Mindestlohn für Briefzusteller aus dem Jahre 2007 für unwirksam erklärt.Mit dem Mindeststundenlohn von 9,80 Euro war ein wirtschaftlicher Betrieb bei privaten Postzustelldiensten praktisch nicht möglich, bundesweit kam es zu einer Vielzahl von Konkursen und folglich Entlassungen bei privaten Zustellbetrieben. Auch im Saarland traf der Mindestlohn rund 200 Briefzusteller beim Post-Zustell-Service-Saar, einer Tochterfirma von Saarriva. Roland Theis: „Dieser Mindestlohn hebelte den Wettbewerb aus und sicherte die marktbeherrschende Macht des Monopolisten. Neue Arbeitsplätze entstanden durch den Mindestlohn nicht.“

Statt eine weiteren Runde in der Mindestlohn-Diskussion erneuert CDU-Generalsekretär Theis den Vorschlag der Fraktion, einen angemessenen Lohn für gute Arbeit mit Hilfe des Branchenduchschnittslohns zu ermitteln, was heute bereits möglich ist. „Damit läge es in der Hand von Zustellern und Arbeitgebern, für gute Arbeit gutes Geld zu zahlen und so Zufriedenheit auf beiden Seiten zu schaffen. Roland Theis: „Machbar ist dieses Ziel durch Festsetzung des Betrages, der von der Hälfte der Beschäftigten in dieser Branche durchschnittlich als Stundenlohn erzielt wird. Diese Regelung ist praxistauglich, weil sie realistische Einkommen in tatsächliche vorhandenen Arbeitsplätzen sichert, statt unter Ausblendung der Wirklichkeit fiktive Stundenlöhne gesetzlich vorzuschreiben, die in der Wirklichkeit aber von keinem Arbeitgeber ausgezahlt werden.“

29.01.2010/ 3102010

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