Thomas Schmitt
22. 01. 2010

Thomas Schmitt (MdL): Vorwürfe zum Gondwana-Park im Ausschuss entkräftet

In der heutigen Sitzung des Unterausschusses für Rechnungsprüfung hat sich gezeigt, dass die Ansiedlung und Förderung des Gondwana-Parks in Landsweiler-Reden ordnungsgemäß verlief und nicht zu beanstanden ist. Vertreter des Rechnungshofes, des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums waren dazu heute im Unterausschuss.

 

Thomas Schmitt, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Fest steht, dass die Förderung im Rahmen des rechtlich Möglichen erfolgte. Diesbezüglich war auch der Rechnungshof nicht anderer Meinung. Konkret hat sich gezeigt, dass beispielsweise die Kritik am angeblich fehlenden Eintrag zur Rückübertragung des Areals an das Land unberechtigt ist. Wie in der Sitzung durch Vertreter des zuständigen Finanzministeriums klar dargestellt wurde, ist die Rückübertragung in einer notariellen Urkunde und mit einem Grundbucheintrag unmissverständlich und dauerhaft geregelt. Zudem wurde deutlich, dass der vom Rechnungshof im Mietvertrag vermisste Hinweis dazu rechtlich bedeutungslos gewesen wäre.“

Thomas Schmitt erinnert daran, dass die Förderung des Parks sich exakt an die Förderrichtlinien des Landes, die für alle Projekte gilt, hält. „Es gibt keine Sonderregelung für Gondwana. Für den Park gilt wie für jedes andere Vorhaben, das mit Landesmitteln finanziert wird: Das Projekt muss mindestens fünf Jahre nutzbar sein. Wird es vorher aufgegeben, sind die Fördermittel an das Land zurückzuzahlen.

Positiv bewertete der CDU-Haushaltsexperte die Aussagen des Rechnungshofes, dass es nicht dessen Absicht gewesen sei, den Investor zu kritisieren. „Die Sitzung heute hat gezeigt, dass im Rechnungshofbericht manche Formulierung möglicherweise interpretierbar verfasst war, so dass es im Zusammenhang mit Medienberichten zu einer Wahrnehmungsschieflage kam.“

22.01.2010/ 3082010

 

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