CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes


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Roland Theis

Roland Theis, MdL

Roland Theis (MdL): Grenzüberschreitenden Nutzung von erhobenen Beweisen bei Strafsachen erleichtern!

Künftig soll es in der EU leichter werden, bei Gerichtsverhandlungen Beweise, die in anderen Mitgliedsstaaten gesammelt wurden, auch in anderen Mitgliedsländern zu nutzen.

 

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Roland Theis, hält den Vorstoß der EU-Kommission zur Beweisnutzung bei Prozessen in Mitgliedsstaaten, in denen der Beweis nicht erhoben wurde, gerade aus saarländischer Sicht für sinnvoll. „Die saarländischen Gerichte werden häufig mit grenzüberschreitenden Sachverhalten befasst, so dass jede Vereinfachung der Zusammenarbeit von Gerichten gerade der saarländischen Justiz zu Gute kommt, “ so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion.

Ziel der Regelungen, so Roland Theis, sei es, die Voraussetzungen zu vereinheitlichen „unter denen bereits erhobene Beweise in Strafverfahren durch ein Gericht eines anderen Mitgliedsstaats von einem zur Entscheidung berufenen Gericht verwertet werden können. Dabei spielen sowohl Effizienz- als auch Rechtsstaatlichkeitsgesichtspunkte eine wichtige Rolle.“

Die EU-Kommission jetzt ein Grünbuch veröffentlicht, mit dem die unterschiedlichen Vorschriften für die Beweiserhebung in Strafsachen durch eine einzige Regelung auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung ersetzt werden sollen. Damit würde gelten: Was in einem Land ordnungsgemäß als Beweis gesichert wurde, gilt auch in einem andere Mitgliedsstaat als Beweis.

Bisher gelten für die Beweiserhebung in Strafsachen in der EU verschiedene Arten von Rechtsgrundlagen.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Unterschiedlichkeit der möglichen Rechtsinstrumente die grenzüberschreitende Nutzung erschwere und zu Rechtsunsicherheit führe. Daher strebt sie eine Vereinheitlichung an. CDU-Rechtspolitiker Roland Theis: „Gerade aus saarländischer Sicht ist es wünschenswert, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Justiz vereinfacht, möglicherweise damit beschleunigt wird. Dabei müssen allerdings die hohen Anforderungen, die das Verfassungsprinzip der Rechtsstaatlichkeit an die Beweiserhebung in Strafsachen stellt, auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gewährleistet werden.“

22.01.2010/ 2972010

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